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Ukrainische Gemeinde in Rom Ukrainische Gemeinde in Rom  (Yurko Hanchuk)

Italien: Ukrainische Kirche wird wie in Deutschland behandelt

Die ukrainisch griechisch-katholische Kirche in Italien wird künftig als Exarchat Mitglied der italienischen Bischofskonferenz. Das hat Papst Franziskus in einem sogenannten „Reskript“ (Schreiben) beschlossen, wie der Vatikan an diesem Montag mitteilte. Das ist bisher auch in der Deutschen Bischofskonferenz der Fall.

Der Apostolische Exarch für die katholischen Ukrainer des byzantinischen Ritus in Deutschland und Skandinavien gehört als beratendes Mitglied der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz an. Künftig soll dies auch für den Exarchen in Italien gelten. In Deutschland ist Bohdan Dzyurakh CSsR der Apostolische Exarch mit Sitz in München. Ein Exarchat ist eine Kirchgemeinde, die außerhalb des „einheimischen Territoriums“ wirkt, um dortige Gläubige zu unterstützen. Seit mehreren Jahren wachsen die ukrainischen Gemeinden in Westeuropa sehr stark.

Zur Förderung einer fruchtbaren geistlichen Betreuung der Angehörigen des Apostolischen Exarchats für die in Italien lebenden ukrainischen katholischen Gläubigen byzantinischen Ritus, das am 11. Juli 2019 mit der Bulle „Christo Salvatori“ errichtet wurde, habe Papst Franziskus in dem Reskript die Annahme einiger Bestimmungen zur Regelung der Beziehungen zwischen dem Exarchat und der Italienischen Bischofskonferenz festgelegt, teilte der Vatikan am Montag mit.

Der Text des Papstes, der das Datum 28. August 2023 trägt, sei das Ergebnis einer Audienz, die dem Präfekten des Dikasteriums für die Ostkirchen, Claudio Gugerotti, am 23. Juni gewährt wurde, und lege zunächst fest, dass „das Exarchat ein Teil des Gottesvolkes ist, der von den Gläubigen gebildet wird, die der ukrainischen griechisch-katholischen Kirche sui iuris zugerechnet werden, mit Sitz in Italien und geleitet vom Exarchen im Namen des Papstes“.

Die Normen über das Amt des Exarchen

Das Reskript legt fest, dass „der Exarch von Rechts wegen Mitglied der Italienischen Bischofskonferenz ist und folglich an die Normen gebunden ist, die deren Arbeitsweise regeln, sowie deren Weisungen befolgt“. Darüber hinaus „muss er enge Beziehungen der Gemeinschaft und der Koordination mit den Bischöfen der italienischen Diözesen und Eparchien, in denen das Exarchat präsent ist, aufrechterhalten“. Um eigene Pfarreien errichten zu können, benötigt er „die Meinung der betroffenen Ortsbischöfe“, die dann das Dikasterium für die Ostkirchen informieren. Der Exarch, so wird betont, „kann mit der Genehmigung des Dikasteriums für die Orientalischen Kirchen neue Institute des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens errichten“.

Die Bestimmungen für die Kleriker

Für die Kleriker legt das Reskript fest, dass sie „ein Band der Einheit mit dem Presbyterium der Diözese oder Eparchie, in deren Gebiet sie ihren Dienst ausüben, pflegen“ und „gemeinsame pastorale und karitative Initiativen und Aktivitäten“ fördern müssen, die „Gegenstand besonderer Vereinbarungen oder Konventionen sein können, die zwischen dem Exarchen und dem Ortsbischof festgelegt werden“. „Die Kleriker des Exarchats und die Kleriker der Diözesen oder Eparchien, auf deren Territorium sich die Personalpfarrei des Exarchats befindet“, so das Papstschreiben weiter, „werden ihren Dienst in gegenseitiger pastoraler Unterstützung ausüben“.

Schließlich präzisiert der Papst, dass der pastorale Dienst oder die „Anwesenheit zu Studienzwecken in Italien von Priestern“, die der ukrainischen griechisch-katholischen Kirche sui iuris angehören, durch „Konventionen zwischen den jeweiligen Hierarchen und dem Exarchen nach den von der italienischen Bischofskonferenz festgelegten Modellen“ geregelt werden und dass sie, wenn sie mit einem Diözesan- oder Eparchialbischof unterzeichnet werden, das nihil obstat (Zustimmung) des Exarchen erfordern.

(vatican news – mg)

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28. August 2023, 13:40