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Schweiz: Bischof Bonnemain erhält Unterstützung

Der Neuenburger Kantonsrichter Pierre Cornu und die Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich, Brigitte Tag, werden im Auftrag der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) Bischof Joseph Maria Bonnemain bei der kanonischen Voruntersuchung gegen vier Mitglieder der Bischofskonferenz unterstützen.

Dies teilt das Bistum Chur in einer Medienmitteilung mit. Bischof Joseph Maria Bonnemain wurde im Juni 2023 vom Dikasterium für die Bischöfe in Rom mit der Voruntersuchung betreffend allfällige Meldeunterlassungen seitens drei anderer Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und wegen mutmaßlicher sexueller Belästigung seitens eines vierten Mitgliedes der SBK beauftragt.

Unabhängige Fachpersonen

Als dies im September öffentlich wurde, erklärte das Präsidium der RKZ im Sinn der öffentlichen Glaubwürdigkeit dieses Mandats die Absicht, unabhängige Fachpersonen in die Voruntersuchung einzubinden.

Der Bischof von Chur und das Präsidium der RKZ haben sich vor kurzem auf zwei Experten und auf die Rahmenbedingungen ihrer Mitwirkung verständigt. Bischof Bonnemain stehen somit sowohl eine Fachperson aus der Deutschschweiz sowie eine aus der Westschweiz zur Seite.

Dokumente analysieren

Brigitte Tag und Pierre Cornu werden mit Bischof Bonnemain die bereits gewonnenen Erkenntnisse, die gesammelten Dokumente und die durchgeführten Gespräche bzw. die Befragungen im Hinblick auf eine mögliche Vervollständigung analysieren. Zusammen mit Bischof Bonnemain werden sie die Voruntersuchung zu Ende führen und ihn bei der Erstellung des Schlussberichts unterstützen.

Der Schlussbericht liegt in der Letztverantwortung von Bischof Bonnemain. Anschließend ist es am Dikasterium für die Bischöfe des Apostolischen Stuhls, ob Disziplinarmaßnahmen verhängt werden oder ein kirchliches Strafverfahren gegen einzelne der vier Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz eröffnet wird.

Pierre Cornu und Brigitte Tag äußern sich – wie üblich in Ermittlungsverfahren – nicht öffentlich über den Ablauf und die Inhalte der Voruntersuchung. Ihre Mitwirkung ist aus Sicht der RKZ für die öffentliche Glaubwürdigkeit wesentlich. Mit ihrer Fachkompetenz in Strafsachen und ihrem unabhängigen Außenblick festigen sie das Vertrauen in die Richtigkeit der kanonischen Voruntersuchungen.

(kath.ch/pm -mg)

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11. November 2023, 11:41