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Ukrainerinnen vor dem Stephansdom in Wien Ukrainerinnen vor dem Stephansdom in Wien  (AFP or licensors)

Österreich: Diakonie fordert „UkrainerInnengesetz“

Eine Angleichung an den Asylberechtigten-Status anstatt eines befristeten Vertriebenen-Status: Diese Maßnahme fordert die evangelische Hilfsorganisation Diakonie für geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Mithilfe eines sogenannten „UkrainerInnengesetzes“, also weiteren Integrationsmaßnahmen, der Möglichkeit für einen dauerhaften Aufenthalt und einer Arbeitserlaubnis, solle Vertriebenen das Leben in Österreich erleichtert werden.

„Wir haben Menschen, die arbeiten wollen, machen es ihnen aber besonders schwer“, so die Direktorin der evangelischen Hilfsorganisation, Maria-Katharina Moser, bei einer Pressekonferenz am Donnerstag in Wien. Besonders in Zeiten des großen Arbeitskräftemangels sei ein schneller Zugang zum Arbeitsmarkt auch für die österreichische Wirtschaft wichtig, meinte Moser. Im Jahr 2022 waren durchschnittlich 206.500 Arbeitsplätze in Österreich unbesetzt, 40,5 Prozent davon ohne Mindestqualifikation.

Durch ein „UkrainerInnengesetz“, ähnlich dem Aufenthaltsrecht von kriegsvertriebenen Staatsangehörigen von Bosnien und Herzegowina aus dem Jahr 1997, könne auch das Grundversorgungssystem entlastet werden, argumentierte Moser. Ukraine-Vertriebene seien immer noch in der Grundversorgung, die eigentlich für die Phase des Abwartens bis zur Schutzentscheidung gedacht sei, betonte sie.

500 Euro im Monat

„Grundversorgung bedeutet aber weniger als 500 Euro im Monat, davon kann keine erwachsene Person leben.“ Außerdem gelte derzeit für Ukraine-Vertriebene eine Zuverdienstgrenze von 110 Euro im Monat. Wer mehr verdiene, müsse 65 Prozent davon abgeben. Aktuell ist der Aufenthaltsstatus als Vertriebene auf ein Jahr begrenzt und muss danach verlängert werden. Das sei eines der größten Hindernisse für die Arbeitsmarktintegration, sagte Moser.

Konkret wurde dies am Beispiel der 53-jährigen Yuliya Leschouk, einer von mehreren Geflüchteten, die ihre Probleme nach der Flucht nach Österreich schilderten. Als ehemalige Englischlehrerin mit zwei Uniabschlüssen sei sie als „High Potential“ einzustufen, finde aber dennoch keine Arbeit. Einerseits liege dies daran, dass Arbeitgeber eher Menschen mit sicherem Aufenthaltsstatus einstellen würden, andererseits an der hohen Bürokratisierung bei der Anerkennung von Ausbildungen, so Leschouk. In anderen Ländern sei das einfacher, so habe sie etwa ein entsprechendes Jobangebot in Polen erhalten. "Anscheinend bin ich gut genug, um für die NATO als Übersetzerin zu arbeiten, aber nicht gut genug, um in Österreich Kinder zu unterrichten."

Für ein „UkrainerInnengesetz“ sprachen sich in der Vergangenheit unter anderem Caritas-Präsident Michael Landau und der evangelisch-lutherische Bischof Michael Chalupka aus. Außerdem forderte Moser ausreichend Sprachkurse und die Entbürokratisierung der Anerkennung von Ausbildungen sowie eine Offensive für Arbeitsmarktberatung und Begleitung in den ersten Monaten im Job. Dadurch könne man der „De-Qualifikation“, also dem Drängen von Geflohenen in Jobs, für die sie eigentlich überqualifiziert sind, entgegenwirken.

(kna – mg)

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07. April 2023, 11:04