Suche

Bischof Felix Gmür Bischof Felix Gmür 

Schweiz: Bischof Gmür bleibt Präsident der Bischofskonferenz

Für Frauenfragen sind in der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) künftig die Bischöfe Markus Büchel und Joseph Bonnemain zuständig. Dies hat die Vollversammlung in Visp im Kanton Wallis beschlossen, die am Mittwoch zu Ende ging.

An der Spitze der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) bleibt alles, wie es ist: Die Bischöfe haben für die nächste Amtsdauer Bischof Felix Gmür als Präsidenten in seinem Amt bestätigt, wie die SBK mitteilt. Markus Büchel ist weiterhin Vizepräsident, Weihbischof Alain de Raemy wie bisher Mitglied des Präsidiums.

Bonnemain: Frauen, Ökumene, Laien

Allerdings wechseln Anfang 2022 einige Zuständigkeiten. Wie aus der Meldung der Bischofskonferenz weiter hervorgeht, ist künftig Bischof Joseph Maria Bonnemain gemeinsam mit Bischof Markus Büchel für Frauenfragen und den Frauenrat zuständig. Büchel war vorher schon Hauptverantwortlicher in diesem Bereich. Bonnemain ist zudem ab kommendem Januar für den ökumenischen Dialog sowie das Laienapostolat zuständig.

Als Hauptverantwortlicher für den Dialog mit den Fernstehenden und Konfessionslosen sowie fürs Kulturwesen hat die SBK Bischof Charles Morerod bestimmt. Weihbischof Alain de Raemy bleibt wie bisher zuständig für den Dialog mit den Muslimen.

Große Sorge um Schutzsuchende aus Afghanistan

Die Schweizer Bischöfe drückten bei ihrer Versammlung ihre Anteilnahme und „tiefe Besorgnis“ über die aktuelle Flüchtlingssituation weltweit und die besondere Verantwortung der Staatengemeinschaft für Afghanistan aus. In vielen Pfarreien und Kirchgemeinden würde etliche freiwillig Engagierte und Mitarbeitende Kontakte und Freundschaften mit Menschen aus Afghanistan pflegen und „deren Herzensangst um ihre Liebsten in der Heimat“ mittragen. Deshalb unterstütze die Bischofskonferenz die Aufforderung des Schweizerischen Rates der Religionen an alle Regierungen, auf diese Notlage mit Menschlichkeit zu reagieren, schnelle Hilfe und Ausreise zu ermöglichen sowie Asyl zu gewähren.

Der interreligiösen Erklärung zur Flüchtlingsfrage des Rates aus dem Jahr 2018 sehe sich die SBK verpflichtet. Wichtiger Bestandteil der Erklärung sei das „Resettlement“ von Flüchtlingen, wonach von der UN-Flüchtlingsorganisation (UNHCR) anerkannte Flüchtlinge, die nicht im Aufenthaltsstaat bleiben können, die sichere Reise in aufnahmebereite Drittländer antreten können. Die katholische Kirche, wie andere Religionsgemeinschaften auch, habe an mehreren Orten in der Schweiz bereits konkrete Hilfe angeboten, so die Bischöfe in ihrem Abschlusskommuniqué. Die SBK appelliert deshalb an die Schweizer Politik, rasch Möglichkeiten zu schaffen, um die Aufnahme von Flüchtlingen via „Resettlement“ zu verbessern und abgewiesenen Flüchtlingen aus Afghanistan wenigstens eine vorläufige Aufnahme in der Schweiz zu ermöglichen.

Ausblick auf Bischofssynode 2023

Die Schweizer Bischöfe haben sich auch über die in den einzelnen Diözesen vorgesehenen Aktivitäten zur Bischofssynode 2023 ausgetauscht. In einer späteren Phase sollen Gespräche auf kontinentaler Ebene (2022) sowie auf Ebene der Weltkirche in Rom (2023) stattfinden. Die SBK hat für die auf Ebene SBK notwendigen Zwischenschritte einen gemeinsamen Terminplan definiert. Zur Begleitung des synodalen Prozesses empfehlen die Bischöfe, wieder vermehrt die vier „Hochgebete für besondere Anliegen“ zu benutzen. Denn diese seien aus dem sogenannten „Synoden-Hochgebet“, das während der Synode 72 in der Schweiz gebetet wurde, hervorgegangen und haben später Eingang ins Messbuch für die ganze Welt gefunden. Mit großer Zuversicht auf die Führung durch den Heiligen Geist würden sich die Mitglieder der SBK auf diesen weltweiten Prozess begeben, in dessen Zentrum Fragen zu „Gemeinschaft, Mitwirkung und Auftrag“ der Kirche stehen.

Motu proprio „Traditionis custodes“

Mit diesem Motu proprio hat Papst Franziskus neue Bestimmungen erlassen zur Handhabung von liturgischen Formen, die dem Zweiten Vatikanischen Konzil vorausgegangen sind. Die SBK hat sich darüber ausgetauscht und sich auf ein gemeinsames Vorgehen, das auf die Situation in den jeweiligen Bistümern Rücksicht nimmt, verständigt. Die konkrete Umsetzung obliegt den Diözesanbischöfen und Territorialäbten.

Niemand hat ein Recht, andere anzustecken

Seit anfangs Woche gilt in der Schweiz die Zertifikatspflicht für Gottesdienste, kirchliche oder religiöse Veranstaltungen in Innenräumen ab 50 Personen – „ein untrügliches Zeichen dafür, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist“, so der Kommentar der Bischofskonferenz dazu. Diese werde sich nur mit Solidarität eindämmen lassen. „Deshalb ermuntern die Schweizer Bischöfe alle Priester, alle Seelsorgenden und Gläubigen, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. „Niemand hat ein Recht, andere anzustecken“, heben die Bischöfe hervor.

Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld

Die SBK hat die Statistik 2020 der bei den diözesanen Fachstellen eingegangenen Meldungen zu sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld zur Kenntnis genommen. Zwei Meldungen betrafen Fälle, welche nach dem Jahre 2000 stattgefunden haben. In beiden Fällen handelt es sich um erwachsene Personen.

Zudem wurden 19 verjährte Fälle gemeldet, wovon sich 15 zwischen 1950 und 1980 ereignet haben. Die Statistik zeigt, dass die seit 2002 getroffenen Maßnahmen Wirkung zeigen. Die Anzahl der erfolgten Meldungen bewegt sich im üblichen Rahmen der letzten Jahre. Nicht enthalten seien die Fälle, welche bei der CECAR gemeldet und von dieser bearbeitet werden. Personen, die durch einen Priester oder Seelsorger missbraucht wurden, können sich nämlich in der Westschweiz an eine Kommission wenden, die CECAR genannt wird. Diese Kommission soll anhören, schlichten, urteilen und wiedergutmachen. Die SBK ruft Opfer erneut auf, sich entweder bei den diözesanen Fachgremien oder anderen anerkannten Opferhilfestellen zu melden.

(kath.ch/pm – mg)

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

16. September 2021, 13:00