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Demonstrant mit Plakat zur Aufarbeitung von Missbrauchsällen vor dem Kölner Dom Demonstrant mit Plakat zur Aufarbeitung von Missbrauchsällen vor dem Kölner Dom 

Deutschland: Missbrauchs-Gutachten in Köln einsehbar

Die beiden für das Erzbistum Köln erstellten Missbrauchs-Gutachten können ab sofort unter bestimmten Voraussetzungen eingesehen werden. Dies gab das Bistum am Donnerstag auf seiner Internetseite bekannt.

Demnach kann sich „jede und jeder Interessierte“ anmelden für eine Einsicht der Gutachten der Kanzlei Gercke & Wollschläger, das jüngst vorgestellt wurde, sowie des bisher unter Verschluss gehaltenen Münchener Gutachtens der Kanzlei Westpfahl – Spilker – Wastl. Zur Einsicht müssen Corona und weitere Regeln beachtet werden. So müssen vor der Einsichtnahme alle persönlichen Gegenstände abgeben werden und es dürfen keine Mobilfunkgeräte, Kameras etc. mit an den Platz genommen werden. Das Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl darf zudem nicht durch Fotografien vervielfältigt werden. Notizen sind während der Einsichtnahme in beide Gutachten erlaubt. „Eine Veröffentlichung kann zu einer äußerungsrechtlichen Haftung und Inanspruchnahme durch Betroffene desjenigen führen, der das Gutachten oder äußerungsrechtlich unzulässige Teile daraus veröffentlicht“, betont das Erzbistum Köln. Es hatte das Gutachten der Münchner Kanzlei bisher nicht veröffentlicht, da es rechtliche Bedenken gebe.

Das Münchner Gutachten

Laut Agenturberichten zählt das 510 Seiten lange Dokument der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) ähnlich viele Beschuldigte und Betroffene von sexuellen Übergriffen wie das vergangene Woche veröffentlichte Gutachten der Kölner Kanzlei Gercke Wollschläger, das online auf den Seiten des Erzbistums steht. Gercke Wollschläger fanden in den kirchlichen Akten zu Missbrauchsfällen von 1975 bis 2018 insgesamt 202 Beschuldigte - darunter 127 Kleriker - und 314 Betroffene.Das WSW-Team benennt ebenso wie später die Gercke-Gutachter namentlich hohe Amtsträger des Erzbistums Köln, die fehlerhaft mit Fällen von Missbrauch umgegangen sind, weil sie zum Beispiel einem Verdacht nicht konsequent genug nachgingen. WSW listet hier sechs Personen auf, die alle auch in der Ausarbeitung von Gercke mit Namen vorkommen. Im Gercke-Report wird darüber hinaus die Rolle von zwei weiteren Amtsträgern beleuchtet - allerdings ohne ihren Namen zu nennen.Konkret benennt das Gercke-Gutachten die verstorbenen Erzbischöfe Joseph Höffner (1906-1987) und Joachim Meisner (1933-2017), die früheren Kölner Generalvikare Norbert Feldhoff (81), Dominikus Schwaderlapp (53) und Stefan Heße (54) sowie den langjährigen Offizial Günter Assenmacher (69).

Personelle Konsequenzen

Nach der Vorlage der Untersuchung teilte zudem Weihbischof Ansgar Puff (65) mit, einer der beiden von Gercke nicht-namentlich genannten Amtsträger zu sein. Puff lässt seine Ämter ruhen, ebenso wie Heße - derzeit Erzbischof von Hamburg - und Schwaderlapp - heute Weihbischof in Köln. Heße und Schwaderlapp boten zudem Papst Franziskus ihren Rücktritt an. Der Ruheständler Feldhoff trat aus dem Kölner Priesterrat aus.

Hintergrund

Monatelang hatte es Streit um das zuerst erstellte WSW-Gutachten gegeben. Experten sehen darin rechtlich anfechtbare Beschuldigungen gegen lebende Personen und methodische Mängel, weshalb der Auftraggeber, der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki, die Untersuchung nicht veröffentlichen ließ. In zahlreichen Medienberichten wurde diese Nicht-Veröffentlichung als Vertuschungsversuch des Kölner Kardinals gedeutet. Daraufhin beauftragte Woelki die Kanzlei Gercke Wollschläger mit einer zweiten, rechtlich belastbaren Untersuchung. Um einen Vergleich zu ermöglichen, lässt das Erzbistum seit diesem Donnerstag Journalisten, Betroffene und weitere Interessierte die WSW-Ausarbeitung einsehen.

(erzbistum köln /kna – sst) 

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25. März 2021, 14:52