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Euthanasie (Symbolbild) Euthanasie (Symbolbild) 

Italien: Kein Referendum über Euthanasie

Das italienische Verfassungsgericht hat eine Initiative für ein Referendum über die Legalisierung aktiver Sterbehilfe abgelehnt. Die Italienische Bischofskonferenz begrüßte die Entscheidung der Höchstrichter.

In einer am Dienstagabend herausgegebenen Erklärung werteten die Bischöfe das Urteil als „Entscheidung zum Schutz des Lebens“. Es sei „eine sehr klare Aufforderung, das Engagement der Gesellschaft als Ganzes niemals an den Rand zu drängen, um die notwendige Unterstützung zur Überwindung oder Linderung einer Situation des Leidens zu leisten“, schreibt die Bischofskonferenz weiter. Alten oder Kranken, die mit Würde, Respekt und Liebe behandelt und begleitet werden wollten, müsse mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden, forderten sie.

Rücksicht auf die Schwächsten

In seiner Entscheidung vom Dienstag verwies das Gericht auf den verfassungsrechtlich gebotenen Mindestschutz des menschlichen Lebens. Zudem müsse besondere Rücksicht auf die Schwächsten der Gesellschaft genommen werden. Die Referendumsfrage verstoße gegen diese Prinzipien und sei daher unzulässig.

Die Initiative „Liberi fino alla fine“ (Frei bis zum Ende) hatte im vergangenen Jahr rund 1,2 Millionen Stimmen für einen Volksentscheid zur „Tötung auf Verlangen“ gesammelt. Artikel 579 des italienischen Strafgesetzbuchs sieht für aktive Sterbehilfe sechs bis 15 Jahre Freiheitsstrafe vor.

(sir/kap – pr)

 

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16. Februar 2022, 13:37