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De-facto-Staatschefin Aung San Suu Kyi musste sich vor dem Obersten Gerichtshof in Den Haag für ihr Schweigen zu den Menschenrechtsverletzungen an den Rohingya veranworten De-facto-Staatschefin Aung San Suu Kyi musste sich vor dem Obersten Gerichtshof in Den Haag für ihr Schweigen zu den Menschenrechtsverletzungen an den Rohingya veranworten 

Vereinte Nationen verurteilen Menschrechtsverletzungen an Rohingya

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) hat eine Resolution verabschiedet, mit der sie die von Myanmar begangenen Menschenrechtsverletzungen gegen die muslimische Minderheit der Rohingya scharf verurteilt.

Mit der Resolution fordert die UNO das buddhistische Myanmar auf, Menschenrechtsverletzungen an Minderheiten, einschließlich willkürlicher Verhaftungen, Folter, Vergewaltigung und Todesfälle in der Haft, zu stoppen und die alle Formen der Aufstachelung zum Hass zu bekämpfen. Das Dokument wurde mit 134 Ja-Stimmen aus 193 vertretenen Ländern gegen 9 Nein-Stimmen und 28 Enthaltungen angenommen. In der Resolution verleihen die Vereinten Nationen nicht nur ihrer Sorge um die Rohingya, sondern auch um andere Minderheiten in den Staaten Rakhine (wo die meisten Rohingya leben), Kachin und Shan aus.

Myanmar betrachtet insbesondere die Rohingya nicht als indigene Minderheit und verweigert ihnen systematisch den Zugang zur Staatsbürgerschaft. Für das Land stellen sie „illegale Migranten“ aus dem Nachbarland Bangladesch dar, auch wenn sie schon seit Generationen in Myanmar leben. In Bangladesch leben mittlerweile 700.000 Rohingyas, die Myanmar in den letzten drei Jahren verließen, in Flüchtlingslagern. Die Mililitärkampagne Myanmars gegen die Minderheit verurteilten die Vereinten Nationen als „ethnische Säuberung“.

Friedensnobelpreisträgerin schweigt zu Völkermord

Der Internationale Strafgerichtshof der UNO in Den Haag hatte nach einer Klage von Gambia eine Untersuchung wegen „Völkermordes“ in Myanmar eingeleitet. Außenministerin Aung San Suu Kyi hatte sich dort für ihr Schweigen über die Militäraktionen verantworten müssen. Die ehemalige Bürgerrechtsaktivistin hatte 1991 sogar den Friedensnobelpreis erhalten. Im Jahr 2017 hatte Papst Franziskus Myanmar und Bangladesch besucht und dabei - in kaum verhüllter Anspielung auf die Situation der Rohingya - zur „Achtung jeder Volksgruppe“ aufgerufen.

Der Botschafter Myanmars bei der UNO. Hau Do Suan, bezeichnete die Resolution als „ein weiteres klassisches Beispiel für Doppelmoral“ und kritisierte, dass die UN mit dem Verurteilungsdokument ungebeten politischen Druck auf Myanmar ausübe. Resolutionen der Vereinten Nationen sind nicht bindend, bilden aber die internationale Mehrheitsmeinung ab.

(ansa – isc)

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28. Dezember 2019, 14:44