Suche

Marsch für das Leben und Einsatz für den Lebensschutz Marsch für das Leben und Einsatz für den Lebensschutz 

Großbritannien: Kirche entsetzt über Zwangsabtreibung

Der Weihbischof von Westminister ist entsetzt über den Beschluss einer Richterin, eine Zwangsabtreibung durchzusetzen. Die Richterin Nathalie Lieven aus Großbritannien hat am vergangenen Freitag die Tötung eines ungeborenen Kindes in der 22. Schwangerschaftswoche angeordnet. Die Schwangere und ihre Familie hatten hingegen ihren Willen bekundet, das Kind zur Welt zu bringen.

„Das ist eine traurige und schmerzliche Entscheidung“, kommentierte John Sherrington das Gerichtsurteil. Seine Mitteilung wurde über die Seite der Bischofskonferenz von England und Wales verbreitet: „Jede Abtreibung ist eine Tragödie“, so der Weihbischof, in diesem Fall sei es aber „noch schlimmer“, denn das Gericht habe eine Abtreibung gegen den Willen der Mutter verfügt, „die 20 Jahre alt ist und eine mäßig schwerwiegende Lernstörung hat, die aber ihr Kind in der 22. Schwangerschaftswoche behalten will.“

„Rechte der Mutter, aber auch des Kindes verletzt“

Der Wunsch der werdenden Mutter, so unterstreicht Sherrington, werde durch ihre Familie, ihre Sozialarbeiterin und ihr Anwaltsteam unterstützt. „Eine Frau dazu zu zwingen, gegen ihren Willen und den ihrer Familie abzutreiben, verletzt ihre Rechte, ganz zu schweigen vom Recht des ungeborenen Kindes auf ein Leben in einer Familie, die sich verpflichtet hat, für es zu sorgen,“ betont der Weihbischof.

„In einer freien Gesellschaft wie der unseren herrscht es ein delikates Gleichgewicht zwischen den Rechten des Individuums und der Staatsmacht“, so die Beobachtung des Kirchenvertreters. Darüber hinaus werfe dieser Fall, „über den nicht alle Informationen vorliegen“, ernste Fragen zur Bedeutung des „überwiegenden Interesses“ auf, „wenn ein Patient nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist und er einem Gerichtsbeschluss gegen seinen Willen unterworfen wird.“

Gegen den Willen der Mutter

Obwohl die werdende Mutter und auch die werdende Oma das Kind behalten wollten, beharrte die Richterin auf ihrem Beschluss. Sie führte eine Entwicklungs-Beeinträchtigung und eine Affektstörung der werdenden Mutter als Gründe an. Trotz der Einwände ist das Urteil rechtskräftig. Lieven betonte zwar, dass es ein „immenser Eingriff“ sei, wenn der Staat die Tötung eines Ungeborenen gegen den Willen der Schwangeren beschließe, sie müsse aber so handeln. In der Urteilsbegründung heißt es, sie gehe davon aus, dass die Schwangere „ein Baby haben möchte, so wie sie eine schöne Puppe haben möchte“.

Laut Medienberichten ist die werdende Mutter in den „Zwanzigern“ und steht unter der Obhut des britischen National Health Service (NHS), einem Teil des Nationalen Gesundheitsdienstes. Die betreuenden Ärzte hatten sich zuvor für die Abtreibung eingesetzt, da die Tötung des Kindes das „geringere Trauma“ für die Frau sei, als die Geburt.

Die Mutter der Schwangeren, eine ehemalige Hebamme, lehnte die Abtreibung mit dem Hinweis auf ihren Glauben und den Glauben ihrer Tochter ab. Auch die Sozialarbeiterin, welche sich um die Frau kümmert, ist gegen die Abtreibung.

Richterin pro-choice

Die Richterin Nathalie Lieven setzte sich immer wieder für Abtreibung ein: Bereits Jahr 2011 vertrat sie vor Gericht den British Pregnancy Advisory Service, einen britischen Abtreibungsanbieter. Hierbei setzte sie sich dafür ein, dass britischen Frauen ihre Schwangerschaften zu Hause medizinisch abbrechen können. Im Jahr 2016 argumentierte Lieven vor Gericht, die nordirischen Abtreibungsgesetze seien eine Verletzung des britischen Menschenrechtsgesetzes. Im Jahr 2017 verglich sie die nordirischen Abtreibungsgesetze mit „Folter“ und bezeichnete diese als „diskriminierend“.

Die Entscheidung der Richterin ist besonders dramatisch, weil im University College London Hospital NHS Foundation Trust (UCLH) in London 70 Prozent der Frühgeborenen in der 23. Schwangerschaftswoche eine Geburt überleben.

Am Montag hatten auf der Petitionsplattform citizen.go bereits rund 50.000 Menschen gegen diesen Beschluss protestiert. In Großbritannien können ungeborene Kinder bis zur 24. Schwangerschaftswoche abgetrieben werden.

(glaube.at/sir – ck)

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

24. Juni 2019, 12:28