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Abtreibungs-Referendum in Irland: Kirchen vereint im Lebensschutz

Als „Wendepunkt“ im Lebensschutz wertet Irlands Kirche das Abtreibungs-Referendum vom kommenden Freitag. Erstmals wird die Bevölkerung dann per Referendum dazu befragt, ob das Lebensrecht des ungeborenes Kindes dem der Mutter gleichgestellt bleiben oder der entsprechende Verfassungszusatz gestrichen werden soll. Sollte sich Irland für die Streichung entscheiden, wäre der Weg frei für Abtreibungen bis zum dritten Monat.

Anne Preckel und Philippa Hitchen – Vatikanstadt

Viel steht auf dem Spiel in Sachen Lebensschutz, das weiß Irlands Kirche gut. Eine „Ja“-Mehrheit bei der Volksabstimmung vom Freitag würde einen „Dammbruch“ bedeuten, warnten die Bischöfe schon, als die Rede aufkam von einer möglichen Lockerung des bisherigen Abtreibungsgesetzes.

Sie befürchten einen allzu leichtfertigen Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen, während Abtreibungs-Befürworter anmerken, der Verfassungszusatz verhindere Abtreibungen nicht, sondern fördere vielmehr „Abtreibungstourismus“. Internationale Kritik am strengen irischen Abtreibungsverbot hat unter anderem dazu geführt, dass die irische Regierung das Referendum vom Freitag angesetzt hat.

„im Namen von Gleichheit, Fairness und Mitgefühl“

Irlands Kirche ist hingegen stets bei ihrer Position geblieben. Die Gesellschaft dürfe nicht akzeptieren, „dass ein Mensch das Recht habe, das Leben eines anderen zu beenden“, schrieb der Vorsitzende der Bioethik-Kommission der Irischen Bischofskonferenz, Bischof Kevin Doran von Elphin, in einem Hirtenbrief. In einer gemeinsamen Stellungnahme vom März ermutigte die Bischofskonferenz alle Katholiken, sich „im Namen von Gleichheit, Fairness und Mitgefühl für jedermann“ für das „Recht auf die Wahrung des Lebens“ einzusetzen und „das Leben zu wählen“.

„Der achte Verfassungszusatz, über dessen Streichung abgestimmt wird, erklärt die Gleichwertigkeit des Lebens der Frau und des ungeborenen Kindes. Beide dieser Leben sind kostbar, brauchen Schutz und Liebe und jedwede Unterstützung der Gesellschaft und ihrer Gesetze. Sollte das Lebensrecht des ungeborenen Kindes mit dem Verfassungszusatz weggestrichen werden, würde das ungeborene Kind ohne jede konstitutionelle Rechte zurückbleiben“, warnt der nordirische Erzbischof Eamon Martin im Interview mit Vatican News.

Irlands Kirche hat in den letzten Monaten massiv dafür geworben, gegen die Streichung der Lebensschutz-Klausel zu stimmen. Abtreibungen sind in Irland nur legal, wenn das Leben der Mutter akut bedroht ist; selbst nach Vergewaltigung, Inzest oder bei schweren Missbildungen des Fötus sind Abbrüche nicht erlaubt. Während Prognosen lange einen deutlichen Vorsprung für die Abtreibungs-Befürworter sahen, ist dieser zuletzt geschmolzen: laut einer vergangene Woche veröffentlichten Umfrage zählen sich 44 Prozent zum „Ja“-Lager, 32 Prozent wollen den Verfassungszusatz behalten. Ende Januar setzten sich noch 56 Prozent der Befragten für eine Lockerung des Abtreibungsgesetzes ein.

Andere Religionsgemeinschaften unterstützen die Kirche

 

Ob diese Entwicklung dem Einsatz der Kirche geschuldet ist, bleibt offen. Jedenfalls habe man sich in den letzten Monaten „unmissverständlich“ für den Schutz des ungeborenen Lebens eingesetzt, bekräftigt der Erzbischof von Armagh Eamon Martin gegenüber Vatican News: „Unsere Kirche hat mit sehr freundlichen, wahrhaftigen und liebenden Botschaften davon zu überzeugen versucht, dass jedes menschliche Leben vom ersten Moment der Empfängnis bis zum Moment des natürlichen Todes kostbar und heilig ist. Wir waren da ganz klar. Die Abstimmung vom Freitag ist für Irland ein entscheidender Moment. – ich hoffe sehr, dass die Menschen dabei auf die Kostbarkeit und Gleichwertigkeit eines jeden menschlichen Lebens setzen.“

Unterstützt sieht sich die katholische Kirche in ihrem Anliegen auch von anderen Glaubensgemeinschaften, berichtet Erzbischof Eamon Martin: „Interessanterweise ist diese besondere Diskussion nicht einfach eine katholisches oder christliches Thema. Der Wert, dass jedes menschliche Lebens kostbar und dass unschuldiges menschliches Leben immer geschützt werden sollte, entstammt unserer gemeinsamen Menschlichkeit und ist in vielen Glaubensgemeinschaften präsent. Deshalb fühle ich bei diesem Referendum eine große Koalition von Menschen, die doch sehr besorgt sind über diese Abstimmung.“

„Widersinnig“

Als „ethisch nicht tragbar“ bezeichnete etwa Richard Clarke, Primas der Anglikaner Irlands, die mögliche Abschaffung des Zusatzartikels. Der katholische Erzbischof von Dublin, Diarmuid Martin, hat letzte Woche in einer Botschaft seine „Nein“-Stimme begründet. Es sei widersinnig, den Verfassungsschutz für das ungeborene Kind in einer Zeit „wegzuwerfen“, in der man durch medizinischen Fortschritt mehr als je zuvor über die Entwicklung des Babys im Mutterleib und „dessen Originalität und einzigartige Identität“ wisse.

Papst Franziskus wird am 25. August zum neunten katholischen Weltfamilientreffen in Dublin erwartet. Die internationale Begegnung dauert vom 21. bis 26. August. Es soll unter anderem die Anliegen der Familiensynoden 2014 und 2015 im Vatikan sowie des päpstlichen Schreibens Amoris laetitia aufgreifen.


(vatican news/kna – pr)

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22. Mai 2018, 12:27