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Die Glaubenskongregation in Rom Die Glaubenskongregation in Rom 

Heiliger Stuhl: Segnung homosexueller Paare nicht möglich

Eine Stellungnahme der vatikanischen Glaubenskongregation verneint die Möglichkeit, Paaren aus Personen des gleichen Geschlechts einen Segen zu erteilen. Dies sei keine ungerechte Diskriminierung und „kein Urteil über die Person".

VATICAN NEWS

Die Kirche hat nicht die Befugnis, gleichgeschlechtlichen Verbindungen den Segen zu erteilen. Eine Segnung homosexueller Paare könne daher als „unerlaubt" betrachtet werden. Das hat die Glaubenskongregation als Antwort auf ein vorgelegtes „Dubium" festgestellt, wie der Vatikan an diesem Montag bekanntgab. Priestern sei es nicht erlaubt, gleichgeschlechtliche Paare zu segnen, die um eine Art religiöse Anerkennung ihrer Vereinigung bitten. Papst Franziskus „gab sein Einverständnis" zur Veröffentlichung der Antwort und der begleitenden Erläuterung, die vom Präfekten und vom Sekretär der Glaubenskongregation, Kardinal Luis Ladaria und Erzbischof Giacomo Morandi, unterzeichnet wurde.

Die Erklärung reagiert auf Aussagen und bestimmte Praktiken. Sie wird nach Darstellung der Glaubenskongregation vom „aufrichtigen Wunsch“ geleitet, „homosexuelle Personen anzunehmen und zu begleiten, denen Wege des Wachstums im Glauben vorgeschlagen werden", wie es auch in der Exhortation Amoris laetitia heißt. Diese spricht von „notwendigen Hilfen", die homosexuellen Personen angeboten werden, „um den Willen Gottes in ihrem Leben zu begreifen und ganz zu erfüllen". Deshalb sollen diesbezügliche pastorale Projekte und Vorschläge untersucht werden, darunter solche, die Segnungen für solche Verbindungen betreffen.

Zwischen Person und Verbindung unterscheiden

Grundlegend ist im Text der Kongregation die Unterscheidung zwischen Personen und Verbindungen. Die negative Antwort auf die Segnung der Verbindung beinhaltet in der Tat kein Urteil über die einzelnen betroffenen Personen, denen „mit Achtung, Mitgefühl und Takt" zu begegnen ist, wobei „jedes Zeichen ungerechter Diskriminierung" vermieden werden muss, wie lehramtliche Dokumente bereits bekräftigt haben.

Die Gründe für die abschlägige Beurteilung sind mehrere. Der erste betrifft die Wahrheit und den Wert der Segnungen. Diese sind „Sakramentalien", liturgische Handlungen der Kirche, und erfordern, dass das, was gesegnet wird, „objektiv darauf hingeordnet ist, die Gnade zu empfangen und auszudrücken, und zwar im Dienst der Pläne Gottes, die in die Schöpfung eingeschrieben sind“. Beziehungen, auch dauerhafte, die „eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe einschließen" - also außerhalb der „unauflöslichen Verbindung eines Mannes und einer Frau, die an sich für die Lebensweitergabe offen ist“ - entsprechen nicht diesen „Plänen Gottes", wenngleich „positive Elemente" in solchen Beziehungen vorhanden sind. Diese Überlegung betrifft nicht nur homosexuelle Paare, sondern alle Vereinigungen, die die Ausübung der Sexualität außerhalb der Ehe beinhalten. Ein weiterer Grund für das Nein ist die Gefahr, dass die Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen fälschlicherweise dem Sakrament der Ehe gleichgestellt wird.

Segnung homosexueller Einzelpersonen möglich

Die Antwort auf das „dubium", so erläutert die Glaubenskongregation weiter, schließt nicht aus, „dass Segnungen einzelnen Personen mit homosexueller Neigung gespendet werden, die den Willen bekunden, in Treue zu den geoffenbarten Plänen Gottes zu leben“. Für unzulässig erklärt wird dagegen „jede Segnungsform, die dazu neigt, ihre Verbindungen anzuerkennen".

(vatican news)

 

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15. März 2021, 12:04