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Deutsche Bischöfe zur Klärung im Vatikan

Mehrere deutsche Bischöfe waren an diesem Donnerstag im Vatikan, um mit hiesigen Stellen über eine Handreichung zu beraten, die den Empfang der Kommunion für nichtkatholische Ehepartner regeln soll.

P. Bernd Hagenkord – Vatikanstadt

Es geht um die beiden Fragen, ob auch nichtkatholische Ehepartner die Kommunion unter bestimmten Bedingungen empfangen dürfen, und ob eine Bischofskonferenz alleine diese Frage entscheiden kann.

An dem Gespräch nahmen die Kardinäle Reinhard Marx (München und Freising) und Rainer Maria Woelki (Köln) teil. Außerdem angereist waren die Bischöfe Felix Genn (Münster), Rudolf Voderholzer (Regensburg, Mitglied der Glaubenskongregation des Vatikan), Karl-Heinz Wiesemann (Speyer, Glaubenskommission der Bischofskonferenz) und Gerhard Feige (Magdeburg, Ökumenekommission der Bischofskonferenz).

Auch der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer SJ, wurde zu dem Treffen in den Räumen der Römischen Glaubenskongregation eingeladen. Die Einladung kommt vom Präfekten der Kongregation, Erzbischof Luis Ladaria. Auf Vatikanseite dabei waren außerdem der für Ökumene zuständige Kardinal Kurt Koch, Pater Markus Graulich, Untersekretär des Rates für Gesetzestexte und Pater Herman Geißler, Leiter der Lehrabteilung an der Glaubenskongregation.

Das Treffen in Rom war vom Vatikan angeregt worden, nachdem sieben deutsche Bischöfe sich brieflich an die für die Ökumene und für die Glaubenskongregation Zuständigen gewandt hatten. Kardinal Woelki, Bischof Voderholzer und weitere fünf Diözesanbischöfe erbaten von Rom eine Klärung darüber, ob eine einzelne Bischofskonferenz eine solche in ihren Augen gesamtkirchliche Frage entscheiden könne.

 

Verhandelt wird nicht die ganze Grundsatzfrage 

 

Auslöser für den Brief war eine bisher nicht veröffentlichte Handreichung, die in der Bischofskonferenz per Mehrheitsbeschluss verabschiedet wurde und die diese Fragen pastoral regeln soll. Der Brief der sieben wurde danach vor allem deswegen kritisiert, weil er am Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, vorbei nach Rom geschickt wurde.

Thema der Debatte ist die so genannte „eucharistische Gastfreundschaft“, also nicht die Frage, ob grundsätzlich Nichtkatholiken Kommunion empfangen dürfen oder können. Kardinal Kurt Koch hatte beim Papstbesuch 2016 in Lund/Schweden anlässlich des Reformationsgedenktages auf den Unterschied zwischen den beiden Fragen hingewiesen und betont, die Gastfreundschaft sei eine pastorale Frage.

Zur Kommunion sind in der katholischen Kirche grundsätzlich Katholiken sowie Mitglieder der unierten orientalischen Kirchen zugelassen. Protestanten dürfen in Ausnahmefällen - etwa in bestimmten schweren Notlagen - die Eucharistie empfangen. Katholiken ist auch eine Teilnahme an protestantischen Abendmahlsfeiern untersagt.

 

Franziskus hat Frage aufgegriffen, lässt sie aber offen

 

Papst Franziskus hatte in seinem Schreiben Amoris Laetitia die Frage aufgegriffen, grundsätzlich aber offengelassen: „Die Probleme bezüglich der konfessionsverschiedenen Ehen erfordern besondere Aufmerksamkeit. (..) Was die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie betrifft, wird in Erinnerung gerufen, dass „die Entscheidung über die Zulassung oder die Nichtzulassung des nichtkatholischen Teils zur eucharistischen Kommunion in Übereinstimmung mit den bestehenden allgemeinen Normen auf diesem Gebiet zu treffen [ist], sei es für die orientalischen Christen, sei es für die anderen Christen. Dabei ist der besonderen Situation Rechnung zu tragen, die dadurch gegeben ist, dass zwei getaufte Christen das christliche Ehesakrament empfangen. Obgleich den Gatten einer bekenntnisverschiedenen Ehe die Sakramente der Taufe und der Ehe gemeinsam sind, kann die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie nur im Ausnahmefall erfolgen, und man muss in jedem einzelnen Fall die oben erwähnten Normen […] beachten“ (AL 247).

2013 hatte der Papst in seinem Schreiben Evangelii Gaudium (Nr. 23), Papst Johannes Paul II. zitierend, den Bischofskonferenzen „eine gewisse authentische Lehrautorität“ zuerkannt, aber auch hier, ohne genaue Festlegungen zu treffen.

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03. Mai 2018, 14:07