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Debatte auf EU-Ebene um das Lieferkettengesetz (im Vordergrund der spanische Landwirtschaftsminister Luis Planas) Debatte auf EU-Ebene um das Lieferkettengesetz (im Vordergrund der spanische Landwirtschaftsminister Luis Planas)  (AFP or licensors)

Im Kampf gegen Menschenhandel: Ist ein EU-Lieferkettengesetz nötig?

Die für vergangene Woche geplante Abstimmung im Ausschuss der EU-Botschafter wurde auf unbestimmte Zeit vertagt, nachdem Deutschland und Österreich Zweifel angemeldet hatten. Die Zeit drängt allerdings, spätestens bis Anfang März muss eine Einigung gefunden werden, damit das Gesetz noch vor der EU-Wahl verabschiedet werden kann. Germanwatch glaubt, dass vieles zum Gesetzesplan „einfach auf Falschinformationen beruht“.

Finn Schufft ist Referent für Unternehmensverantwortung bei Germanwatch. Im Gespräch mit Radio Horeb erläutert er, weshalb es in Deutschland seit 2023 ein nationales Lieferkettengesetz gibt, um Menschenrechte in Lieferketten einzuhalten, d.h. Menschen vor Ausbeutung z.B. durch Lohndumping zu schützen. Von vielen Hilfsorganisationen wird das Lieferkettengesetz als ein Mittel im Kampf gegen Menschenhandel gesehen.

Hier das Interview mit Finn Schufft, Referent für Unternehmensverantwortung bei Germanwatch

Was in Deutschland funktioniert, soll jetzt auch EU-weit eingeführt werden. Über das EU-Lieferkettengesetz hätte diese Woche abgestimmt werden sollen. Weil sich aber zuletzt keine Mehrheit mehr für das Gesetz abzeichnete, wurde die Abstimmung kurzfristig vertagt. Dazu Schufft:

„Also, zum einen gibt es die Unternehmer, die jetzt klagen, dass es eventuell zu Kostensteigerungen kommen könnte oder dass Handelsbeziehungen zu einzelnen Ländern aufgegeben werden müssten. Auf der anderen Seite gibt es aber auch die Stimmen, die sagen, dass es kaum Folgen hätte.“

Zur Rechenschaft ziehen

Das EU-Lieferkettengesetz soll große Unternehmen – mit mehr als 500 Mitarbeitern bzw. in Risikosektoren mit mehr als 250 Mitarbeiterinnen – zur Rechenschaft ziehen, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit der Einhaltung der Pariser Klimaziele zur Begrenzung der Erderwärmung vereinbar sind.

Schufft erläutert:

„Es ist keineswegs so, dass jetzt zum Beispiel wir als Menschenrechts- und Entwicklungsorganisation mit diesem Ergebnis durchweg zufrieden sind, sondern gerade Deutschland hat da auch maßgeblich Verbesserungen durchgesetzt und dann war es so, dass sich die FDP in letzter Sekunde dagegen entschieden hat, dieses Gesetz mitzutragen. Das ist die Ausgangslage, warum in Deutschland eben jetzt aktuell diese Zustimmung nicht mehr möglich ist.“

Ein europaweites Lieferkettengesetz fördert fairen Wettbewerb, wirkt Preis- und Lohndumping entgegen und verbessert Arbeitsbedingungen in Ländern des Globalen Südens: Darauf hat auch die österreichische  AG Globale Verantwortung am Mittwoch in einer Online-Pressekonferenz hingewiesen. Der EZA-Dachverband in der Alpenrepublik, dem auch kirchliche Organisationen wie CaritasDreikönigsaktion und Diakonie angehören, widersprach damit Argumenten, wonach das Lieferkettengesetz Wettbewerbsnachteile für Zulieferer und damit Arbeitnehmende in Ländern des Globalen Südens mit sich bringen würde. In der am Mittwoch vorgestellten Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze“ betonten Expertinnen und Experten die positiven Auswirkungen des EU-Lieferkettengesetzes auf internationale Sozial- und Umweltstandards.

(radio horeb – mg)

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16. Februar 2024, 14:19