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Schweiz: Missbrauchstäter wollte weiter als Priester auftreten

Weil er gemeinsam mit einem Familienvater dessen beide Kinder missbraucht hatte, wurde im Schweizer Bistum Sitten ein Priester laisiert und zu Schmerzensgeld verurteilt. Da er sich nicht an die Sanktionen hielt, informierte Bischof Jean-Marie Lovey die aktiven Priester des Bistums.

Die Taten ereigneten sich gegen Ende der 1970er bis Anfang der 1990er Jahre. Damit sind sie nach Schweizer Strafrecht verjährt. Nicht jedoch vor dem Kirchenrecht, wie Bischof Jean-Maria Lovey gegenüber dem Portal kath.ch betonte. „Im Kirchenrecht gibt es keine Verjährung für Missbrauch von Minderjährigen. Er wurde mit der kirchlichen Höchststrafe belegt: der Versetzung in den Laienstand.“ Der Fall ging 2018 bei der Schweizer Kommission „Sexuelle Übergriffe im Umfeld der Kirche“ (ASCE) ein, jedoch meldete der Bischof den Fall erst rund zehn Monate später der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Wallis. Es stehe zu befürchten, dass die beiden Täter in dieser Zeit Beweise vernichtet hätten, räumt der Bischof ein.

Beschuldigter leugnete Taten

Der beschuldigte Priester leugnete die Taten, legte Berufung gegen die kirchenrechtliche Verurteilung ein und trat weiterhin als Priester auf. Die Berufung wurde auf mehreren Ebenen abgelehnt, zuletzt in Rom. Doch der Priester hielt sich nicht an die Sanktionen. „Ich befahl ihm, alle kirchlichen Tätigkeiten zu unterlassen. Er wurde vom kirchlichen Dienst komplett suspendiert. Zudem arbeitete er für ein Flüchtlingswerk. Ich habe von ihm verlangt, dass er demissioniert. Er darf nicht mehr als Priester auftreten“, so Lovey. Aufgrund der Uneinsichtigkeit des Täters informierte der Bischof die aktiven Priester. Der Verurteilte muss den Opfern nun Schadensersatz von jeweils ca. 20.000 Franken zahlen und die Prozesskosten übernehmen.

Gesprächsangebot

Der Bischof gibt zu bedenken, dass das Bistum viel Vertrauen verloren habe. Er begrüßte die Entscheidung der Schweizer Bischofskonferenz, dass Missbrauchstaten nunmehr unmittelbar an die Staatsanwaltschaft gemeldet werden müssen. Zudem habe das Bistum ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen damit beauftragt, „die Angemessenheit der Versorgung und Betreuung von Missbrauchsopfern, die Qualität der Arbeit der zuständigen Stellen und anderes rund um die Missbrauchsfälle zu untersuchen“, so der Bischof. Er selbst stehe den Gläubigen für Gespräche zur Verfügung. Man müsse das Vertrauen der Menschen „in kleinen Schritten“ wiedergewinnen. Er fügt an: „Wir arbeiten ernsthaft daran, die Situation zu verbessern.“

(kath.ch – ww) 

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31. Januar 2024, 15:12