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Archivbild: Die Bischofsversammlung in Fulda im vergangenen September Archivbild: Die Bischofsversammlung in Fulda im vergangenen September 

D: Katholiken-Komitee für mehr Schutz vor Missbrauch im Strafrecht

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) fordert mehr gesetzlichen Schutz vor sexualisierter Gewalt. So müsse auch Missbrauch in Seelsorgebeziehungen strafbar werden, heißt es in einem am Samstag in Berlin verabschiedeten Beschluss des Laien-Dachverbandes. Dies müsse im Strafgesetzbuch entsprechend den Regelungen verankert werden, die für psychotherapeutische Behandlungen gälten.

Zur Begründung heißt es, dass Täter auch Seelsorgebeziehungen zur Anbahnung und als Tatort sexuellen Missbrauchs nutzten. Das ZdK dringt auch darauf, dass die kirchlichen Aufarbeitungskommissionen Missbrauch an Erwachsenen generell und nicht lediglich Missbrauch an schutzbedürftigen Erwachsenen, etwa solchen mit Behinderungen, in den Blick nehmen. Zur Begründung führt die höchste katholische Laienvertretung an, durch sexuellen Missbrauch geschädigt würden auch Erwachsene „in dienstlichen Abhängigkeitsverhältnissen oder in Seelsorgebeziehungen, in denen ein eindeutiges Machtgefälle besteht“.

Zudem plädiert das Katholiken-Komitee für mehr staatliche Vorgaben für die kirchliche Aufarbeitung von Missbrauch. So seien mit Blick auf eine individuelle Aufarbeitung von Missbrauchsfällen die Aufgaben der kirchlichen Kommissionen nicht definiert. Zudem fehlten verbindliche Standards, und die Rechte der Betroffenen seien nicht festgeschrieben.

(kna – mg)

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10. Dezember 2022, 13:25