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Blick aus dem Kanzleramt in Richtung Bundestag in Berlin Blick aus dem Kanzleramt in Richtung Bundestag in Berlin 

D: Sorge über Abtreibungs-Votum

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag mit links-grüner Mehrheit beschlossen, das Werbeverbot für Abtreibungen abzuschaffen. Die Entscheidung fiel nach einer teilweise hitzigen Debatte. Katholische Lebensschützer sehen die Streichung von Paragraph 219a mit Sorge.

Bisher war das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Abtreibungen im Wesentlichen verboten. Die neue Regierung hatte sich schon in ihrem Koalitionsvertrag Ende letzten Jahres auf eine Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen verständigt.

Die Deutsche Bischofskonferenz bedauerte die Entscheidung aus Berlin. Die Kirche habe sich für den Erhalt des Paragraphen und für eine Überarbeitung der Informationslage eingesetzt, sagte ihr Sprecher Matthias Kopp. Jetzt werde sie auch weiter für den Schutz der Ungeborenen und für Frauen in Bedrängnis eintreten.

„Erster Schritt zur Aufhebung eines gesellschaftlichen Konsenses“

Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) spricht vom „ersten Schritt zur Aufhebung eines gesellschaftlichen Konsenses“. Sie fürchtet, „dass nun auch §218 gekippt wird“, also der Abtreibungs-Paragraph.

„Nach dem Wegfall von § 219a ist es nun umso dringlicher, dass die verpflichtende Beratung für die Frau in einem Schwangerschaftskonflikt als Recht erhalten wird“, so die kfd. Eine solche Pflichtberatung, wie sie im Paragraphen 218 vorgeschrieben ist, sei ein „Schutzraum, den die Frau für eine informierte und individuelle Entscheidung in ihrer Situation benötigt“.

Pflichtberatung für die Frau als „Schutzraum“

Zudem müsse gewährleistet werden, dass nach den jetzt erweiterten Möglichkeiten ärztlicher Beratung Frauen im Schwangerschaftskonflikt „tatsächlich sachliche Informationen“ erhalten, so Deutschlands größter katholischer Frauenverband, der zugleich einer der größten Frauenverbände des Landes ist.

Ähnlich äußern sich an diesem Freitag die „Christdemokraten für das Leben“ (CDL). Sie sprechen von einem „weiteren Meilenstein in der deutschen Politik, das Lebensrecht für die Ungeborene auszuhöhlen“. Die Ampelkoalition habe sich damit als „eine Koalition der ‚Kultur des Todes‘“ erwiesen.

Hoffnung auf Normenkontrollverfahren

„Die Wortmeldungen aus den links-grünen Parteien zeigen nicht nur deutlich eine fehlende Empathie für Frauen im Konflikt und deren ungeborene Kinder, sondern auch dass grundlegende Aspekte in der Diskussion um die Abtreibung von ihren Vertretern nicht verstanden wurden.“ Es sei bezeichnend, dass „in keiner Wortmeldung aus den Ampel-Parteien die Rede vom Kind und dessen Recht auf Leben“ war.

Erst vor wenigen Tagen hat das Statistische Bundesamt mitgeteilt, dass die Abtreibungszahlen für das 1. Quartal 2022 im Vergleich zum Vorjahr um fast 5 Prozent gestiegen sind. „Dies zeigt deutlich, dass wir nicht eine Streichung der strafrechtlichen Regelungen sowie ungehinderte und schönfärberische Werbung für Abtreibung brauchen, sondern eine großangelegte Kampagne für das Lebensrecht des Kindes“, so die CDL. Der Verband hofft darauf, dass die Unionsparteien im Bundestag ein Normenkontrollverfahren anstrengen.

Schwangere müssen Möglichkeit auf Beratung und Information haben 

Der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband Sozialdienst katholischer Frauen äußern sich anlässlich des heutigen Bundestagsbeschlusses zur Aufhebung des § 219a StGB. Frauen in der Schwangerschaft, gerade wenn diese ungeplant oder Anlass für Sorgen und Ängste ist, müssen die Möglichkeit einer umfassenden Beratung und Information haben. Dafür tritt die Caritas mit Nachdruck ein. Selbstverständlich brauchen Ärztinnen und Ärzte Rechtssicherheit. Wir erwarten aber ausgewogene Regelungen, die auch grundsätzliche Aspekte des Lebensschutzes ausreichend berücksichtigen. Das gewährleistet die heutige Reform nicht. Wir erwarten, dass Exekutive und Legislative weiter alles tun, damit die gesellschaftliche Verantwortung für Frauen im Schwangerschaftskonflikt und in schwangerschaftsbedingten Notlagen nicht nur erhalten, sondern gestärkt wird. Die staatliche Schutzpflicht für das ungeborene Leben muss durch ein verpflichtendes Beratungsangebot erhalten bleiben.

(vatican news – sk)
 

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24. Juni 2022, 11:27