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EU-Bischofskommission gegen „Recht auf Abtreibung"

Die Vertretung der katholischen Bischöfe bei der EU hat vor einer für Mittwochabend im Europaparlament angesetzten Debatte zum Thema Schwangerschaftsabbruch erneut betont, dass weder europäisches noch internationales Recht ein anerkanntes „Recht auf Abtreibung" vorsehen.

Kein Staat könne daher verpflichtet werden, Abtreibung zu legalisieren, zu erleichtern oder zu ihrer Durchführung beizutragen, erklärte COMECE-Generalsekretär Manuel Barrios Prieto am Mittwoch in Brüssel. Ausdrücklich mahnte er zur Achtung der vertraglich festgelegten Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten.

Barrios zitierte aus einer Erklärung des ständigen Ausschusses der COMECE vom Februar. „Wir sind uns der Tragik und der Komplexität der Situationen bewusst, in denen sich Mütter befinden, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen", hielten die Bischöfe damals fest. „Weder dürfen Frauen in Not allein gelassen werden, noch kann das Lebensrecht des ungeborenen Kindes außer Acht gelassen werden. Beide müssen jede nötige Hilfe und Unterstützung erhalten."

Auf Antrag von Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen debattiert das EU-Parlament am Mittwochabend über eine Resolution zur – wörtlich - „weltweiten Bedrohung von Abtreibungsrechten". Als unmittelbarer Anlass dient die Diskussion um die sich abzeichnende Aufhebung des Grundsatzurteils „Roe v. Wade" durch den Supreme Court der USA. Am Donnerstag sollen die in Straßburg tagenden Europaparlamentarier über die Resolution abstimmen.


„Recht auf Abtreibung"? 

Erst im Februar hatte Frankreichs Präsident Emmanuel Macron vorgeschlagen, ein „Recht auf Abtreibung" in die EU-Grundrechtecharta aufzunehmen. Auch damals kritisierten die EU-Bischöfe, dies wäre ein „ungerechtes Gesetz ohne ethische Grundlage, das zu ständigen Konflikten zwischen den Bürgern der EU führen würde".

COMECE-Generalsekretär Barrios äußerte nun zudem große Sorge ob der „Negierung des Grundrechts auf Verweigerung aus Gewissensgründen", die eigentlich eine Ausprägung jener Gewissensfreiheit darstelle, die auch in der EU-Grundrechtecharta proklamiert wird. Alarmiert sei die EU-Bischofskommission zudem darüber, „dass das Recht von Gesundheitseinrichtungen, bestimmte Dienstleistungen, einschließlich Abtreibung, zu verweigern, geschwächt oder sogar verweigert wird".

In der COMECE sind die Bischofskonferenzen der 27 EU-Mitgliedstaaten vertreten. Sitz des Sekretariats ist Brüssel. Die Kirchenvertreter dort halten Kontakt zu Parlamenten und Regierungen, um Politik im Sinne der kirchlichen Soziallehre mitzugestalten.

(kap – gs)

 

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08. Juni 2022, 16:23