Betroffene von sexualisierter Gewalt sollen damit stärker bei der Aufarbeitung eingebunden werden. In Zukunft werden sie ihre Perspektiven und Positionen bei der Deutschen Bischofskonferenz einbringen können.
Noch bis zum 7. Februar 2020 können Personen, die von sexuellem Missbrauch im Raum der katholischen Kirche in Deutschland betroffen sind, das Interesse an einer Mitarbeit anmelden. Auch Angehörige und gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer sind eingeladen, sich einzubringen.
(pm – mt)