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Deutsche Bischöfe bei ihrer Vollversammlung in Fulda Ende September Deutsche Bischöfe bei ihrer Vollversammlung in Fulda Ende September 

D: Kampf gegen Missbrauch „kein leichter Weg“

Zehn Jahre nach dem Aufbrechen der Missbrauchsskandale bekennen sich die deutschen Bischöfe zum Prozess der Aufarbeitung, Intervention und Prävention. Allerdings sei das „kein leichter Weg“, so eine Erklärung des Ständigen Rats der Bischofskonferenz von diesem Dienstag.

Das Bekanntwerden der Skandale nennen die Bischöfe „einen tiefen Einschnitt, der uns beschämt und herausfordert“. Sie wollten alles dafür tun, künftig „durch Achtsamkeit und Prävention solche Verbrechen zu verhindern“. Als Ziel des Prozesses machen die Bischöfe nicht nur „Gerechtigkeit und Frieden für die Betroffenen“ aus, sondern auch „neue Glaubwürdigkeit und neues Vertrauen in die Kirche“.

Die Erklärung listet das bisher Erreichte auf: „Unsere Leitlinien sind mittlerweile eine rechtlich bindende Ordnung für die gesamte Kirche in Deutschland. Die Rahmenordnung Prävention wurde mehrfach überarbeitet und ist Grundlage für die diözesanen Anstrengungen. Die konsequente Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden und mit dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung sind weitere Elemente der Arbeit in den vergangenen Jahren.“

„Wir brauchen Zeit“

Allerdings sei das Thema „nicht abgeschlossen“, weil es „komplex“ sei und „viel Zeit“ zur Bearbeitung erfordere. „ Diese Zeit brauchen wir, und wir hoffen dafür auf Verständnis“, schreibt der Ständige Rat der Bischofskonferenz. Die Vorhaben, die nun anstünden, seien ein verbindliches überdiözesanes Monitoring für die Bereiche Aufarbeitung, Intervention und Prävention sowie die unabhängige Aufarbeitung. Dabei müsse auch geklärt werden, „wer über die Täter hinaus institutionell Verantwortung für das Missbrauchsgeschehen in der Kirche getragen hat“.

Ausdrücklich bekennen sich die Bischöfe auch zu einer „Fortentwicklung des Verfahrens zur materiellen Anerkennung erlittenen Leids“ sowie zur Schaffung kirchlicher Strafgerichte und einer kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit“. In diesem Zusammenhang verweisen sie auf den Synodalen Weg der Kirche in Deutschland. Dabei solle auch eine Antwort gegeben werden auf „Hinweise zu systemischen Herausforderungen, die sich beim Thema Missbrauch ergeben“.

(dbk – sk)
 

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28. Januar 2020, 10:52