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Proteste vor dem Obersten Gericht Proteste vor dem Obersten Gericht  (AFP or licensors)

Pakistan: Streit um Urteil zu Religionsfreiheit

Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs vom Juli zugunsten von Mitgliedern der verfolgten Ahmadiyya-Gemeinschaft hat für heftige Reaktionen gesorgt.

Ein Richter kündigte nun an, dass der Oberste Gerichtshof das Urteil ändern werde. Mit der Entscheidung waren den Ahmadiyya einige religiöse Freiheiten zugesprochen worden. Mit der Ankündigung, das Urteil zu ändern, reagiert das Gericht auf heftige Proteste von islamistischen Gruppen im ganzen Land.

Die Ahmadiyya-Gemeinschaft, die von fundamentalistischen Gruppen als häretisch angesehen wird, wird in Pakistan seit Jahrzehnten verfolgt, aber in den letzten Jahren haben Bedrohungen und Einschüchterungen zugenommen. In seinem Urteil vom Juli hatte der Oberste Gerichtshof festgestellt, dass Ahmadis zwar als Nicht-Muslime einzustufen seien. Sie hätten aber das Recht, ihren Glauben in ihren Häusern, Gebetsstätten und Einrichtungen zu praktizieren und zu predigen, solange sie keine muslimischen Begriffe verwenden.

  (AFP or licensors)

„Wir lassen den umstrittenen Absatz weg“

Das Urteil löste landesweite Proteste aus. Ein Führer der radikal-islamistischen Partei Tehreek-e-Labbaik Pakistan setzte sogar ein Kopfgeld auf einen Obersten Richter aus. Parteien, Gelehrte und die Regierung forderten eine Überprüfung des Urteils. Dazu erklärte nun der Oberste Richter Qazi Faez Isa: „Wir haben die Bitte der Bundesregierung akzeptiert, die Entscheidung zu präzisieren, und lassen den umstrittenen Absatz weg.“ Das detaillierte Urteil werde „später bekannt gegeben“.

Ahmadis betrachten sich selbst als Muslime, und ihr Glaube ist in fast jeder Hinsicht identisch mit dem sunnitischen Islam. Doch wegen ihrer Überzeugung, dass der Gründer ihrer Bewegung, Mirza Ghulam Ahmad, der „Mahdi“ oder Messias war, gelten sie vielen als blasphemisch. Nach Angaben ihrer Gemeindeleitung gibt es in Pakistan etwa 500.000 Ahmadis. In der Verfassung sind sie seit 1974 als Nicht-Muslime gebrandmarkt. Ein Gesetz von 1984 verbietet es ihnen, ihren Glauben als islamisch zu bezeichnen oder islamische Rituale offen zu praktizieren.

(ucanews – sk)
 

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23. August 2024, 10:37
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