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Bei einer KI-Konferenz in Shanghai (Archivbild) Bei einer KI-Konferenz in Shanghai (Archivbild) 

EU: Gesetz zur einheitlichen KI-Nutzung gebilligt

In Straßburg hat das EU-Parlament an diesem Mittwoch für ein KI-Gesetz gestimmt, das darauf abzielt, die Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union einheitlicher und sicherer zu gestalten. Papst und Vatikan haben sich zum Thema KI mehrfach geäußert.

Die Regelung wird als weltweit erstes umfassendes KI-Gesetz eingeordnet. Auf den Text hatten sich Parlament und Rat im Dezember 2023 geeinigt.

Die Vorschrift soll sicherstellen, dass KI-Systeme transparent, nachvollziehbar, nicht diskriminierend und umweltfreundlich sind. Der Gesetzesvorschlag basiert auf einem Plan der EU-Kommission von 2021, der die Einteilung von KI-Systemen in verschiedene Risikogruppen vorsieht. Hierbei sollen höhere Anforderungen für Anwendungen gelten, die potenziell größere Gefahren bergen. Insbesondere ist die Manipulation des menschlichen Verhaltens durch KI in Europa verboten.

Risiken minimieren durch transparente Regelungen

Künstliche Intelligenz bezieht sich auf Anwendungen des maschinellen Lernens, bei denen Software große Datenmengen analysiert, um daraus Schlussfolgerungen zu ziehen. Die steigende Verbreitung von KI birgt potenzielle Gefahren, weshalb die Europäische Kommission betont, dass Regulierungen erforderlich sind, um mögliche Risiken zu minimieren. Besondere Bedenken bestehen dabei bei biometrischen Überwachungen und KI-gestützten Entscheidungen in Bereichen wie Strafverfolgung, Bildung und Erziehung.

Anpassungen innerhalb von sechs Monaten

Das Gesetz würde für alle gelten, die KI-Systeme innerhalb der EU entwickeln, anbieten oder nutzen, unabhängig von öffentlichen oder privaten Akteuren innerhalb oder außerhalb der EU. Nach der Annahme des Gesetzes müssten die Mitgliedsstaaten verbotene Systeme innerhalb von sechs Monaten schrittweise außer Betrieb nehmen. Innerhalb von zwei Jahren würden alle Punkte des Gesetzes vollständig umgesetzt sein.
Im Falle von Nichteinhaltung des Gesetzes müssen die Mitgliedstaaten Sanktionen, einschließlich Geldstrafen, gegen Unternehmen verhängen, die die Vorschriften nicht einhalten. Privatpersonen können Verstöße bei nationalen Behörden melden, die dann Überwachungsverfahren einleiten und gegebenenfalls Strafen verhängen können.

Vatikan-Standpunkt zu KI

Papst Franziskus betont immer wieder die Chancen und Risiken von Künstlicher Intelligenz, so zuletzt etwa in seiner Botschaft zum Weltfriedenstag am 1. Januar. Dabei warnt er vor möglichen Gefahren wie Fake News und Diskriminierung durch KI und fordert einen verantwortungsbewussten Umgang. Zum Beispiel lehnt er den Einsatz von KI in Auswahl- und Entscheidungsprozessen sowie in der Rüstungsindustrie ab. In der Vergangenheit forderte er bereits internationale Regelungen und betonte die Notwendigkeit von Bildung, Überwachung und Regulierung.

2020 hatte die Päpstliche Akademie für das Leben gemeinsam mit IT-Wirtschaftsunternehmen eine Ethikerklärung zur Künstlichen Intelligenz unterzeichnet. Unterstützer des Appells vom 28. Februar 2020 waren neben der Vatikaneinrichtung Microsoft, IBM, die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen FAO sowie das italienische Ministerium für Innovation. Anliegen des so genannten „Rome Call for AI Ethics“ ist die Förderung eines ethischen Ansatzes für Künstliche Intelligenz, bei der die Menschenwürde und das Gemeinwohl im Zentrum stehen. Dazu wurden drei Wirkungsbereiche - „Ethik“, „Bildung“ und „Rechte“ – sowie sechs Grundsätze ausformuliert.

(vatican news – pdy/pr)
 

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13. März 2024, 13:49