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Kleinkind bei der Taufe Kleinkind bei der Taufe  (VATICAN MEDIA Divisione Foto)

Belgien: Kirche legt Berufung wegen „Ent-Taufe" ein

Im Rechtsstreit mit einem Katholiken, der seine Taufe rückgängig machen möchte, hat die Kirche in Belgien Berufung gegen eine Entscheidung der nationalen Datenschutzbehörde eingelegt, die das Bistum Gent zur Löschung des entsprechenden Eintrags im Taufregister aufgefordert hatte. Das teilte cathobel mit, der offizielle Webauftritt der katholischen Kirche Belgiens französischer Sprache.

Es sei das erste Mal gewesen, dass eine dem Datenschutz gewidmete Instanz das effektive Recht auf Löschung aus dem Taufregister bestätigt, zitiert die Mitteilung den Sprecher der belgischen Bischöfe, Tommy Scholtes. Der Fall habe 2021 begonnen. Damals habe eine getaufte Person beim Bistum Gent die Löschung ihrer Daten aus allen Dateien der katholischen Kirche - einschließlich des Taufregisters – beantragt und sich dabei auf die belgische Datenschutzverordnung berufen. Die Diözese habe dies abgelehnt und erklärt, möglich sei einzig ein Zusatzvermerk neben dem Eintrag im Taufregister, der den Wunsch der Person nach einem Kirchenaustritt bestätige.

Im Dezember 2023 habe die Datenschutzbehörde entschieden, dass das Bistum Gent Unrecht hat und das Bistum verpflichtet, der Bitte des Klägers nachzukommen. Gegen diesen Entscheid legte die Diözese Gent Einspruch ein.

Die Taufe als Sakrament gilt aus christlicher Sicht ein Leben lang, sie lässt sich nicht aufheben und bleibt auch nach einem Kirchenaustritt bestehen.

(cathobel – gs)

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19. Januar 2024, 13:54