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Lebensschützer demonstrieren am 5. September vor dem Obersten Gericht in Mexiko-Stadt Lebensschützer demonstrieren am 5. September vor dem Obersten Gericht in Mexiko-Stadt  (ANSA)

Mexiko: Bischöfe protestieren gegen Urteil zu Abtreibung

Mit scharfer Kritik reagieren die Bischöfe gegen eine Entscheidung des Obersten Gerichts zu Abtreibung. Das Urteil „untergräbt die Grundlagen der Rechtsstaatlichkeit, verzerrt den Begriff der Menschenrechte und unterhöhlt damit das Gemeinwohl“.

Das erklärte der Vorsitzende der mexikanischen Bischofskonferenz, Erzbischof Rogelio Cabrera, am Donnerstag. Die Bischöfe bedauern, „dass in diesen Momenten, in denen das Land von Gewalt heimgesucht wird, diese oberste Instanz, die eigentlich über Gerechtigkeit, Recht und sozialen Frieden wachen sollte, stattdessen dazu beiträgt, die Gesellschaft zu polarisieren und weitere Risse im sozialen Gefüge zu verursachen“.

Die Entkriminalisierung der Abtreibung normalisiere die „Wegwerfkultur“ und verschließe die Augen davor, dass die Behörden und die Gesellschaft als Ganze Verantwortung für den Schutz allen menschlichen Lebens trügen. „Je schwächer und wehrloser eine Person ist, desto mehr ist sie auf die Solidarität der Gesellschaft und des Staates angewiesen“.

„Je wehrloser eine Person ist, desto mehr ist sie auf die Solidarität der Gesellschaft angewiesen“

Die Bischöfe bedauern, dass es in einer so wichtigen Frage nicht „zu einer sorgfältigen Reflexion, Unterscheidung und gesellschaftlichen Diskussion“ gekommen sei.

Plakat von Abtreibungs-Befürwortern im Mai auf einem Platz in der Hauptstadt
Plakat von Abtreibungs-Befürwortern im Mai auf einem Platz in der Hauptstadt

Die Erste Kammer des Obersten Gerichts hatte dem Einspruch einer Gruppe von Abtreibungs-Befürwortern stattgegeben und geurteilt, dass die Artikel des Bundes-Strafgesetzbuchs, welche Abtreibung unter Strafe stellen, verfassungswidrig seien. Das Urteil geht über eine frühere Entscheidung des Gerichts aus dem Jahr 2021 hinaus.

Experten geben allerdings zu bedenken, dass das Urteil einer Kammer des Obersten Gerichts nicht ausreiche, um Abtreibung auch auf Bundesebene straffrei zu machen. Vielmehr müsse die Frage vom ganzen Gerichtshof geklärt werden.

(vida nueva – sk)
 

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09. September 2023, 09:45