In die Zeit der nächtlichen Ausgangssperre fallen das jüdische Chanukka-Fest, das vom Abend des 10. Dezember bis 18. Dezember dauert, sowie Weihnachten nach westkirchlichem Kalender und das Neujahrsfest. Zwischen 9. Dezember und 2. Januar sollen kommerzielle Tätigkeiten in den Nachtstunden verboten sein. Ferner soll die Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. Weitere Details wurden noch nicht mitgeteilt.
(kna - cs)