Die Gründung eines Entschädigungsfonds war eine zentrale Empfehlung der staatlichen Kommission. Die Zahlungen sollen von jenen religiösen und weltlichen Institutionen geleistet werden, von deren Mitarbeitern Kinder und Jugendliche missbraucht wurden. Erst wenn eine der betreffenden Institutionen nicht mehr existiert oder zahlungsunfähig ist, soll die öffentliche Hand finanziell einspringen.
Schätzungen zufolge werden für Wiedergutmachungszahlungen für insgesamt rund 60.000 Missbrauchsopfer umgerechnet 2,5 Milliarden Euro benötigt. Rund 645 Millionen Euro davon muss die katholische Kirche tragen.
(kna - cs)