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Kardinal Pell Kardinal Pell 

Australien: Entscheidung zum Fall Pell

Australiens Oberstes Gericht wird in der Karwoche über Kardinal George Pell und seine Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs entscheiden.

Entscheidung am 7. April

Als Termin für die Bekanntgabe, ob die Verurteilung Bestand hat oder ob der 78-Jährige aus Mangel an Beweisen freikommt, ist auf den 7. April festgesetzt, wie das Gericht (Donnerstag) via Twitter mitteilte.

Dem früheren Finanzchef des Vatikan wird vorgeworfen, als Erzbischof von Melbourne Ende 1996 zwei Chorknaben in der Sakristei der Kathedrale sexuell missbraucht zu haben. Pells Schuldspruch durch eine Jury im Dezember 2018 und die Verurteilung von sechs Jahren Haft im März 2019 stützte sich einzig auf die unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemachte Aussage eines der angeblichen Opfer. Der zweite Mann war kurz vor Beginn des Prozesses an einer Drogenüberdosis gestorben.

Pell ging in Berufung

Ein Berufungsgericht bestätigte das Urteil im August 2019 mit der Mehrheit von zwei der drei Richter. Bei der Anhörung des Berufungsantrags gegen die Verurteilung im März 2020 hatten Pells Anwälte vor dem High Court ausgeführt, die Beweise reichten nicht für einen „zweifelsfreien“ Schuldspruch aus. Die Staatsanwaltschaft argumentierte dagegen, Pells Verteidiger hätten ein „unvollständiges und nicht akkurates Bild der Faktenlage“ gezeichnet und „Schönfärberei“ betrieben.

Neue Missbrauchsvorwürfe

Unterdessen sind neue Missbrauchsvorwürfe gegen Kardinal Pell aufgetaucht. Der Sender ABC berichtete (Donnerstag) über einen 53-jährigen, als Bernie bezeichneten Mann, der als Junge in einem Waisenhaus in Ballarat von Pell sexuell missbraucht worden sei. Pell war in den 70er Jahren als junger Priester im Bistum Ballarat tätig. Bereits im Juni 2019 hatte zudem ein Mann eine zivilrechtliche Klage gegen den Kardinal eingereicht. Darin wird ihm vorgeworfen, in den 80er Jahren als Leiter der Schulabteilung des Bistums Ballarat sexuellen Missbrauch von Schülern durch einen pädophilen Ordensmann vertuscht zu haben

(kna – pr)
 

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02. April 2020, 11:42