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Kardinal Victor Manuel Fernández Kardinal Victor Manuel Fernández  (VATICAN MEDIA Divisione Foto)

Glaubensdikasterium prüft „geistlichen Missbrauch“ als Straftat

Im Vatikan soll eine Arbeitsgruppe zur besseren Definition und Verfolgung von geistlichem Missbrauch und „falscher Mystik“ eingerichtet werden. Das geht aus einem Schreiben hervor, das das Glaubensdikasterium am Montag veröffentlichte.

Mit „falscher Mystik“ sind dabei spirituelle Vorschläge gemeint, „die unsere Beziehung zum Herrn beeinträchtigen“, heißt es in der Gesprächsvorlage des Glaubensdikasteriums, die Papst Franziskus am 22. November in einer Audienz zur Kenntnis genommen hat.

Im Kirchenrecht gebe es bisher keinen Straftatbestand, für den die Bezeichnung „falsche Mystik“ passe, „obwohl der Ausdruck manchmal von Kanonisten in einem Sinne verwendet wird, der eng mit dem Verbrechen des Missbrauchs verbunden ist“, so das von Glaubenspräfekt Kardinal Victor Fernandez unterzeichnete Dokument.

Allerdinggs habe die Glaubensbehörde in den neuen Normen für die Unterscheidung angeblicher übernatürlicher Phänomene, wie etwa Marienerscheinungen, festgelegt, dass „die Verwendung behaupteter übernatürlicher Erfahrungen oder anerkannter mystischer Elemente als Mittel oder Vorwand für die Ausübung von Herrschaft über Personen oder die Begehung von Missbrauch als moralisch besonders schwerwiegend anzusehen ist“. Dies könne jedoch bislang nur als „erschwerender Umstand“ im Zusammenhang mit einem anderen Straftaten bewertet werden.

Hier zum Nachhören

Straftatbestand des geistlichen Missbrauchs

Nun soll darüber nachgedacht werden, den Straftatbestand des „geistlichen Missbrauchs“ zu typisieren und somit den weit gefassten und mehrdeutigen Ausdruck „falsche Mystik“ zu vermeiden. In der neuen Arbeitsgruppe soll diese Möglichkeit analysiert und konkrete Vorschläge erarbeitet werden. Das Gremium ist zusammengesetzt aus Mitarbeitern des Glaubensdikasteriums und der Vatikanbehörde für Gesetzestexte. Den Vorsitz übernimmt Erzbischof Filippo Iannone, Präfekt des Dikasteriums für die Gesetzestexte.

Sammelbegriff, der besser definiert werden muss

Geistlicher Missbrauch ist ein bisher nicht klar definierter Sammelbegriff. Meist geht es um Missbrauch geistlicher Autorität oder Machtmissbrauch im religiös-spirituellen Zusammenhang. Gemeint ist, dass Personen aus Seelsorge, Religionsunterricht, geistlicher Begleitung oder Verantwortliche in Kirchen, Orden und geistlichen Gemeinschaften andere Menschen manipulieren und sie ausnutzen - vorgeblich im Namen Gottes oder der Religion.

Der Missbrauch kann nicht nur von Einzelpersonen, sondern auch von ganzen Gemeinschaften ausgehen. Manchmal können diese Grenzverletzungen auch mit sexualisierter oder mit anderen Formen körperlicher Gewalt verbunden sein.

(vatican news/kap – pr)
 

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26. November 2024, 12:12
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