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Der historische Sitz des Kinderkrankenhauses Bambin Gesù (Sant'Onofrio) Der historische Sitz des Kinderkrankenhauses Bambin Gesù (Sant'Onofrio) 

Rom: Vatikanisches Kinderkrankenhaus Bambino Gesù soll umziehen

Das historische Kinderkrankenhaus des Heiligen Stuhls am Gianicolo-Hügel, Bambino Gesù, wird auf längere Sicht umziehen. Das geht aus einer gemeinsamen Presse-Erklärung des Heiligen Stuhls und der italienischen Regierung von diesem Donnerstag hervor.

Demnach sei durch Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin und dem Untersekretär des italienischen Ministerrates, Alfredo Mantovano, am selben Tag eine Absichtserklärung unterzeichnet worden, in der festgehalten wird, dass das vatikanische Kinderkrankenhaus – das international als Vorreiter bei der pädiatrischen Gesundheitsfürsorge und im Bereich der biomedizinischen Forschung anerkannt ist – in seinen aktuellen Räumlichkeiten am Gianicolo-Hügel in Rom keine langfristigen Verbesserungen und Erweiterungen vornehmen kann. „Aus diesem Grund“, so liest sich in der Pressemitteilung, „erklären die Regierung der Italienischen Republik und der Heilige Stuhl, dass sie das Gelände des ehemaligen Krankenhauses Carlo Forlanini in Rom als ,einen der am besten geeigneten Standorte für den Bau des neuen Hauptsitzes‘ des Bambino Gesù identifiziert haben“.

Kardinal Parolin und Untersekretär Mantovano unterzeichnen das Abkommen
Kardinal Parolin und Untersekretär Mantovano unterzeichnen das Abkommen

Beide Seiten verpflichten sich in der Absichtserklärung zu weiteren Schritten bürokratischer und finanzieller Art, darunter insbesondere die Festlegung der notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen, um die wirtschaftliche Nachhaltigkeit des Vorhabens abzusichern. Demnach soll der Heilige Stuhl in absehbarer Zeit das identifizierte Gelände zu einem noch festzulegenden Preis erwerben und anschließend dem italienischen Gesundheitsdienst INAIL, der das neue Krankenhaus auch bauen und für einen noch unbestimmten Zeitraum betreiben soll, die Oberflächenrechte einräumen. Allerdings sollen mit Hilfe eines weiteren Abkommens die Immunitätsrechte gemäß Artikel 15 und 16 der Lateranverträge auf die neuen Räumlichkeiten des Bambino Gesù Krankenhauses schließlich übertragen werden, heißt es in der Erklärung weiter.

Neue Nutzung des historischen Sitzes

Der historische Sitz des Kinderkrankenhauses Bambino Gesù am Hang des Gianicolo solle dann einer neuen Bestimmung zugeführt werden, unter Berücksichtigung seiner aktuellen Nutzung als soziales Zentrum für die Bürger – in diesem Sinne soll der italienische Staat auch das Vorkaufsrecht für das Gelände erhalten.

Die Unterzeichnung der Erklärung fand am Rande der Konferenz „Staat und Kirche 40 Jahre nach der Unterzeichnung des republikanischen Konkordats“ statt. Die am Sitz der italienischen Botschaft beim Heiligen Stuhl organisierte Tagung war der Vereinbarung zur Änderung des Konkordats gewidmet, die im Februar 1984 von Präsident Craxi und Staatssekretär Kardinal Casaroli unterzeichnet wurde.

Mantovano: Ziel ist die Eröffnung des neuen Standorts bis 2030

In einem Gespräch mit Journalisten über den Inhalt der Erklärung erklärte Staatssekretär Mantovano, dass die gemeinsame Entscheidung „das Ergebnis des gemeinsamen Willens ist, einen angemessenen Raum zu schaffen, vor allem für schwer kranke Kinder, ihre Familien, die Ärzte, die sie behandeln wollen, und die Forschung". Es sei ein „recht komplexer Weg in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht, der jedoch den Geist des Konkordats voll und ganz respektiert", da „verschiedene Realitäten nebeneinander bestehen, die jedoch die gleichen Absichten verfolgen, vor allem die Betreuung der Schwächsten".

Das Ziel, so Mantovano abschließend, sei die Eröffnung des Krankenhauses bis 2030, um dem Bambin Gesù Räume zur Verfügung zu stellen, die „mindestens viermal so groß sind wie die derzeitigen", welche, wie er bekräftigte, „dem Krankenhaus heute nicht erlauben, das Potenzial zu entwickeln, für das es weltweit bekannt ist".

(vatican news - cs)

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08. Februar 2024, 18:43