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Die Unterzeichnung der Lateranverträge am 11. Februar 1929 Die Unterzeichnung der Lateranverträge am 11. Februar 1929 

11. Februar 1929: Die Unterzeichnung der Lateranverträge

Im Vatikan ist am 11. Februar Feiertag. Warum? Weil an diesem Tag im Jahr 1929 die Lateranverträge unterzeichnet wurden, mit denen nach 60 Jahren endlich die Römische Frage gelöst wurde. Der Papst war somit wieder Oberhaupt eines Souveränstaates – was unter anderem auch die Grundlage für das künftige friedenspolitische Engagement des Vatikans darstellte.

Die große, breite Straße, die von der Engelsburg auf den Vatikan zuführt, den Namen „Via della Conciliazione“ – „Straße der Versöhnung“ auf Deutsch. Sie ist Ausdruck des Tauwetters in den Beziehungen zwischen Italien und dem Heiligen Stuhl, die durch die Vertragsunterzeichnung (ebenfalls gemeinhin als „Versöhnung“ bezeichnet) einsetzte. Die „Römische Frage“ stellte sich, nachdem die italienischen Truppen Rom eingenommen und die Stadt an das Königreich Italien angeschlossen wurde. Der Kirchenstaat, der sich bis 1870 über Teile Italiens erstreckte, war somit Geschichte und der rechtliche Status des Papstes und des Vatikans ungewiss. Nach intensiven Verhandlungen kam es zu den Lateranverträgen, die nach dem Unterzeichnungsort im Lateranpalast benannt sind. Für den Heiligen Stuhl unterzeichnete Kardinalstaatssekretär Pietro Gasparri, für das Königreich Italien Ministerpräsident Benito Mussolini. 

Lösung der römischen Frage

Es handelt sich bei dem dreiteiligen Vertragswerk um eine Vereinbarung, die im Völkerrecht verankert ist und dem Heiligen Stuhl die Garantien einer „absoluten und sichtbaren Unabhängigkeit“ bietet, die - wie es im Vertrag heißt - „für die Erfüllung seiner hohen Mission in der Welt“ erforderlich ist. Diese Ziele liegen der Gründung und Anerkennung des „Staates Vatikanstadt unter der Souveränität des Papstes“ zugrunde, zusammen mit den anderen persönlichen und dinglichen Garantien und Immunitäten, die der Lateranvertrag gewährleistet. 

Zur Verfassung des Staates Vatikanstadt und seiner territorialen Souveränität gesellt sich die ebenfalls im Vertrag erklärte Anerkennung der „Souveränität des Heiligen Stuhls im internationalen Bereich als ein seinem Wesen innewohnendes Attribut, das mit seiner Tradition und den Erfordernissen seiner Sendung in der Welt übereinstimmt“.

„Eine winzige zeitliche Souveränität, fast mehr symbolisch als effektiv...“

„Eine winzige zeitliche Souveränität, fast mehr symbolisch als effektiv, qualifiziert uns (...) frei und unabhängig“, nannte dies Paul VI. bei seinem historischen Besuch im römischen Kapitol am 16. März 1966, dem ersten eines Papstes nach Pius IX.. Ähnlich sollte er sich bei bei seinem Besuch bei den Vereinten Nationen äußern, als er im Oktober 1965 von einer „winzig kleinen und quasi symbolischen zeitlichen Souveränität“ sprach, die eben ausreichend sei, um den Papst seine geistliche Mission ausüben zu lassen und seine Unabhängigkeit deutlich zu machen.

Der institutionelle Rahmen, der durch die Lateranverträge abgesteckt wurde, hat im Laufe der Zeit dazu beigetragen, die Präsenz des Heiligen Stuhls auf der internationalen Bühne zu verstärken, seine Unabhängigkeit zu bewahren und deutlich zu machen sowie die Beziehungen zu den Staaten zu erleichtern, auch bei der Unterstützung der Ortskirchen. Damit wurde ebenso seine allgemein akzeptierte Präsenz in internationalen Organisationen und Konferenzen ermöglicht. Die Tatsache, dass der Heilige Stuhl keine eigenen weltlichen Interessen verfolgt, verleiht ihm dabei eine völlig eigene Autorität und Fähigkeit, den Argumenten der involvierten Parteien zuzuhören und seine eigenen Überlegungen zu teilen. Grundmelodie ist dabei stets der Einsatz für das Wohl aller Menschen, nicht nur eines bestimmten Teils der Menschheit.

(vatican news/or - cs)

 

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11. Februar 2023, 17:33