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Der Papst bei einer Generalaudienz, bei der in der Regel verschiedene katholische Verbände und Bewegungen präsent sind (Archivbild) Der Papst bei einer Generalaudienz, bei der in der Regel verschiedene katholische Verbände und Bewegungen präsent sind (Archivbild) 

Vatikan: Mehr Leitungswechsel bei katholischen Verbänden

Mehr Wechsel an der Spitze internationaler katholischer Verbände: Ein neues, vom Papst genehmigtes Dekret des Laien-Dikasteriums begrenzt die Amtszeit Leitender, um personeller Überhöhung und Machtmissbrauch entgegenzuwirken. Längere Amtszeiten für Gründer von Bewegungen sollen nur unter bestimmten Bedingungen möglich sein.

Vatican News

Das an diesem Freitag veröffentlichte Dekret des Dikasteriums für die Laien, die Familien und das Leben stellt neue Regeln für Amtsdauer und Zahl der Leitungsposten in internationalen katholischen Vereinigungen auf, sowohl im privaten wie öffentlichen Bereich. Laut dem neuen Gesetz sollen Spitzenämter in der Regel alle fünf Jahre neu besetzt werden (vgl. Art. 1). Eine längere Amtszeit kann höchstens zehn Jahre dauern, aber nur unter bestimmten Bedingungen, die das Dekret genau festschreibt. Auch eine notwendige Repräsentativität der Mitglieder beim Wahlprozess internationaler Leitungsorgane wird festgeschrieben. Die vom Papst bestätigten Neuerungen sind für alle dem Dikasterium unterstehenden Bewegungen oder Institutionen verbindlich und treten in drei Monaten in Kraft.

Gesunder Wechsel in Leitungsfunktionen

Zweck des Dekrets ist ein „gesunder Wechsel" in Leitungspositionen, hält das Dekret fest. Autorität soll demnach als authentischer Dienst ausgeübt werden, der sich in kirchlicher Gemeinschaft artikuliert. „Auf der Linie seiner Vorgänger“ schlage Papst Franziskus vor, „die Erfordernisse, die der Weg der kirchlichen Reife von Zusammenschlüssen von Gläubigen erfordert, aus der Perspektive der missionarischen Bekehrung zu verstehen" (vgl. Evangelii gaudium, 29-30), heißt es zu den Regeln in einer erläuternden Note des Dikasteriums. Priorität habe hierbei „die Achtung der persönlichen Freiheit; die Überwindung von Selbstreferentialität, Einseitigkeit und Verabsolutierung; die Förderung einer breiteren Synodalität sowie das kostbare Gut der Gemeinschaft".

Gefahren unbegrenzter Mandate nennt die Vatikanbehörde ebenfalls: Dies begünstige „nicht selten Formen der Vereinnahmung des Charismas, der persönlichen Überhöhung, der Zentralisierung von Funktionen sowie Äußerungen der Selbstbezüglichkeit". Folgen könnten leicht schwere Verletzungen der persönlichen Würde und Freiheit und sogar Missbrauch sein. Eine schlechte Ausübung von Leitung, heißt es weiter, schaffe „unweigerlich Konflikte und Spannungen, die die Gemeinschaft verletzen und den missionarischen Schwung abschwächen".  Die Erfahrung habe gezeigt, dass dagegen ein „Generationswechsel in Leitungsgremien durch Rotation" große Vorteile für die Vitalität der Vereinigung mit sich bringe. Ein solcher Wechsel sei Gelegenheit für kreatives Wachstum und Anreiz für Investitionen in Bildung; er belebe „die Treue zum Charisma“, verleihe „der Interpretation der Zeichen der Zeit Atem und Wirksamkeit“ und „ermutigt zu neuen und aktuellen Wegen des missionarischen Handelns“.

Begründung längerer Amtszeit notwendig

Für Gründer von Bewegungen wird in dem Dekret unter bestimmten Bedingungen mehr Spielraum eingeräumt: Im Bewusstsein um die „Schlüsselrolle, die die Gründer spielen“, könnten sie von einer Begrenzung ihres Mandates auf fünf Jahre befreit werden (vgl. Art. 5 des Dekrets) - allerdings nur, wenn dies „für die Entwicklung und Stabilität der Vereinigung oder Körperschaft als zweckmäßig erachtet wird und wenn dieser Dispens dem klaren Willen des zentralen Leitungsorgans entspricht".

Das Dekret findet neben den 109 vom Laien-Dikasterium anerkannten beziehungsweise errichteten Körperschaften auch großteils (außer Artikel 3) Anwendung bei weiteren Bewegungen, für die das Dikasterium zuständig ist.  Das erläutert Jesuitenpater Ulrich Rhode, Dekan der Fakultät für Kirchenrecht an der Päpstlichen Universität Gregoriana und Berater des Dikasteriums, in einem Artikel für die Vatikanzeitung Osservatore Romano. Zu diesen gehören etwa geistliche Bewegungen wie der Neokatechumenale Weg, das Internationale Pfarrzell-Systems SCPE („Organismo Internazionale di Servizio del Sistema delle Cellule Parrocchiali di Evangelizzazione"), die spanischen „Cursillos de Cristiandad" und der „Catholic Charismatic Renewal International Service" (CHARIS).

„Es ist zu erwarten, dass viele Verbände eine Generalversammlung einberufen müssen, um über Änderungen in den Statuten zu entscheiden“

Reformen bei vielen Bewegungen erwartet

Pater Rhode bekräftigt: „Es ist zu erwarten, dass viele Verbände eine Generalversammlung einberufen müssen, um über Änderungen in den Statuten zu entscheiden, die dem Dikasterium zur notwendigen Genehmigung vorgelegt werden sollen. Eine besondere Dringlichkeit besteht für diejenigen Verbände, bei denen die im Dekret vorgesehenen Grenzen bereits überschritten wurden oder während der laufenden Amtszeit überschritten werden". Schließlich unterstreicht er die Möglichkeit für Diözesan- und Landesverbände - obwohl sie nicht verpflichtet sind, das Dekret zu beachten - es im Falle einer zukünftigen Erweiterung der Normen oder auch nur für deren Angemessenheit in Betracht zu ziehen.

(vatican news)



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11. Juni 2021, 12:07