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Carmelo Barbagallo Carmelo Barbagallo 

Papst billigt neues Statut für vatikanische Finanzaufsicht

An diesem Samstag ist ein neues Statut der vatikanischen Finanzaufsichtsbehörde in Kraft getreten. Die bislang als „Autorità di Informazione Finanziaria“ (AIF) bekannte Behörde ist umstrukturiert worden, um noch mehr Transparenz und Kontrolle bei vatikanischen Finanz- und Wirtschaftsgeschäften zu garantieren. Der Präsident der Einrichtung, Carmelo Barbagallo, erklärt im Interview die Details.

Papst Franziskus billigte das neue Statut der Vatikanbehörde an diesem Samstag, das der Vatikan mit Inkrafttreten zugleich veröffentlichte. Die Revision ist laut Vatikanangaben Teil der Gesamtreform, die der Papst für den Heiligen Stuhl und den Staat Vatikanstadt durchführen lässt. Ziel sei „eine größere Transparenz und die Verstärkung der Kontrollen im wirtschaftlich-finanziellen Bereich“. Mit dem neuen Statut sei einerseits „eine Anpassung an effektiv zugewiesene Aufgaben“ erfolgt, zugleich habe man auch „einige bedeutende organisatorische Änderungen“ vorgenommen.

Aufsichtsfunktion

Die erste Neuerung betrifft konkret den Namen der Behörde: Mit erweitertem Titel soll sie nun „Autorità di Supervisione e Informazione Finanziaria“ (ASIF) heißen. Der Zusatz „Supervisione“ bzw. „Aufsicht“ ist keine bloße Kosmetik, wie ASIF-Präsident Barbagallo gegenüber Vatican News unterstreicht:

„Diese Änderung ermöglicht es, den Namen der Behörde an die ihr tatsächlich übertragenen Aufgaben anzupassen. Tatsächlich übt die Behörde zusätzlich zu ihrer ursprünglichen Funktion der Aufklärung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung seit 2013 Regulierungs- und Aufsichtsfunktionen ,aufsichtsrechtlicher‘ Art über die Institutionen aus, die de facto berufsmäßig Finanzdienstleistungen im Rahmen der Vatikanbank IOR erbringen.“

Breitere Leitung

Eine weitere Neuerung betrifft die Leitungsebene der Behörde, die umstrukturiert und breiter aufgestellt worden ist. Sie besteht aus einem Aufsichtsrat, dem Präsidenten und einer Direktion. Dazu Barbagallo:

„Das neue Statut bestätigt die leitende Rolle des Aufsichtsrates und unterstreicht die proaktive Rolle des Präsidenten bei der Entwicklung der Strategie der Behörde. Zugleich stärkt es dessen Verantwortung für die Aufsicht, was ebenso wichtig ist. Gleichzeitig wird die Rolle der Direktion, die sich aus dem Direktor und dem Vize Direktor zusammensetzt, konsolidiert, um die Effektivität und operative Effizienz der Behörde zu gewährleisten.“

Trennung von Regelsetzung und Kontrollausübung

Auch was die interne Organisation betrifft, habe man Änderungen vorgenommen – und zwar in Übereinstimmung mit international bewährten Qualitätsstandards. So wurde ein eigenes „Büro für Regulierung und Rechtsangelegenheiten“ („Ufficio ,Regolamentazione e Affari Legali“) eingerichtet. Auf diese Weise seien „Aufgaben der Regelsetzung von denen der Kontrollausübung getrennt“ worden, erläutert Barbagallo. Alle Aktivitäten der Behörde würden damit nun in drei Einheiten abgewickelt, in der „Aufsicht“, in der Abteilung „Regulierung und Rechtsangelegenheiten“ und in der Abteilung „Finanzinformationen“.

Personalauswahl durch die CIVA

Eine weitere Neuerung betrifft den Prozess der Personalauswahl für die ASIF. So wurde die Rekrutierung an gültige Regeln der Personalauswahl im Vatikan angepasst. Zuständig für neue ASIF-MitarbeiterInnen ist demnach die Unabhängige Evaluierungskommission für die Rekrutierung von Laienpersonal beim Apostolischen Stuhl (CIVA), die noch unter Papst Benedikt XVI. im Staatssekretariat eingerichtet worden war.

„Dies ist einer der Aspekte - wahrscheinlich der wichtigste - im Prozess der Angleichung der für den ASIF geltenden Verwaltungsvorschriften an die der anderen Kontrollorgane der römischen Kurie, die bereits den gemeinsamen Regeln der verschiedenen Abteilungen und Büros folgen. Dieser Prozess wird in seiner internen Geschäftsordnung abgeschlossen, die demnächst herausgegeben wird. Was die CIVA betrifft, die eine unabhängige Kommission ist, so möchte ich betonen, dass die Bezugnahme auf sie eine umfassendere Auswahl der Kandidaten und eine größere Kontrolle bei den Einstellungsentscheidungen garantiert und die Gefahr der Willkür vermeidet. Es handelt sich also um eine Entscheidung, die letztlich dazu beiträgt, die Unabhängigkeit der Behörde bei der Ausübung ihrer wichtigen Vorrechte zu stärken.“

(vatican news – pr)
 

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05. Dezember 2020, 14:23