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Kardinal Mauro Piacenza Kardinal Mauro Piacenza  

Corona: Vatikan erlaubt Generalabsolution

Angesichts der Corona-Krise erlaubt der Vatikan Priestern in allen betroffenen Gebieten, die Generalabsolution zu erteilen. Und er bietet den am Coronavirus erkrankten Gläubigen sowie den Mitarbeitern im Gesundheitswesen die Möglichkeit, einen vollkommenen Ablass zu gewinnen.

Diese Möglichkeit zum vollkommenen Ablass gilt auch für Familienangehörige der Erkrankten und für alle, die in irgendeiner Weise, auch durch Gebet, für sie sorgen. Das legt ein Dekret der Apostolischen Pönitentiarie fest, das an diesem Freitag veröffentlicht wurde. Es ist vom Kardinal Großpönitentiar Mauro Piacenza und dem Regenten, Monsignore Krzysztof Nykiel, unterzeichnet.

Die Apostolische Pönitentiarie gehört zu den höchsten Gerichten der Kirche; sie regelt sakramentale Fragen. In einem Begleitschreiben zum Dekret erinnert sie angesichts der „Schwere der gegenwärtigen Umstände“ auch ausdrücklich an die Möglichkeit, dass Gläubige auch „ohne vorherige Einzelbeichte“ eine „Generalabsolution von den Sünden“ erhalten können.

Zum Nachhören

Verschiedene Möglichkeiten, z.B. Rosenkranzgebet

Um den vollkommenen Ablass angesichts des Corona-Virus zu gewinnen, reicht es, wenn die am Virus Erkrankten, ihre Pfleger oder Angehörigen beziehungsweise Menschen in Quarantäne das Glaubensbekenntnis, das Vaterunser und ein Mariengebet sprechen.

Andere können zwischen verschiedenen Möglichkeiten wählen: Dazu zählen etwa ein Gebet vor dem Allerheiligsten, eucharistische Anbetung, ein mindestens halbstündiges Lesen der Heiligen Schrift oder das Rezitieren des Rosenkranzes beziehungsweise des Kreuzweges. Der vollkommene Ablass kann auch von den Gläubigen erlangt werden, die im Sterben liegen und nicht in der Lage sind, das Sakrament der Krankensalbung zu empfangen: In diesem Fall wird empfohlen, ein Kreuz zu betrachten.

Generalabsolution: Der Bischof muss Bescheid wissen

Was die Generalabsolution betrifft, legt die Pönitentiarie fest, dass der Priester darüber den Diözesanbischof informieren muss – vorher, oder jedenfalls „so bald wie möglich“. Es liege nämlich in der Kompetenz des Ortsbischofs, angesichts der Corona-Fälle in seinem Bistum zu bestimmen, ob hier Fälle schwerwiegenden Bedürfnisses vorlägen, in denen es rechtmäßig sei, dass Priester ohne vorherige Einzelbeichte die Generalabsolution erteilen.

Bei Todesgefahr sieht die Kirche diese Möglichkeit der Generalabsolution vor. Geistliche sollen sie besonders dann erteilen, wenn Corona-infizierte Menschen in Lebensgefahr geraten, so das Dekret.

Die Pönitentiare bittet auch darum, zu prüfen, ob nicht angesichts der Corona-Pandemie Gruppen „außerordentlicher Krankenhausseelsorger“ eingerichtet werden sollten. Diese könnten „in Absprache mit den Gesundheitsbehörden, auch auf freiwilliger Basis und unter Einhaltung der Normen zum Schutz vor Ansteckung, die notwendige geistliche Unterstützung der Kranken und Sterbenden gewährleisten“.

„Qualvolle Ängsten, Unsicherheiten und vor allem physisches und moralisches Leiden“

Das Dekret des Kirchengerichts spricht von einem schwierigen Moment, „in dem die gesamte Menschheit von einer unsichtbaren und heimtückischen Krankheit bedroht wird“. Das bringe „qualvolle Ängste, Unsicherheiten und vor allem physisches und moralisches Leiden“ mit sich. Niemals zuvor in ihrer Geschichte habe die Kirche so wie heute die Macht der „Gemeinschaft der Heiligen“ erfahren. Die Kirche flehe den Herrn an, „dass er die Menschheit von dieser Geißel befreie“.

(vatican news – sk)
 

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20. März 2020, 14:13