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Wird fortan im Katechismus klar abgelehnt: Die Todesstrafe Wird fortan im Katechismus klar abgelehnt: Die Todesstrafe 

Festgeschrieben: Katholische Kirche lehnt Todesstrafe nun klar ab

Im Katechismus der Katholischen Kirche steht ab sofort ein klares Nein zur Todesstrafe. Papst Franziskus hat eine Neuformulierung des Absatzes 2267 genehmigt, gab der Vatikan am Donnerstag bekannt.

„Lange Zeit wurde der Rückgriff auf die Todesstrafe durch die rechtmäßige Autorität – nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren – als eine angemessene Antwort auf die Schwere einiger Verbrechen und als ein annehmbares, wenn auch extremes Mittel zur Wahrung des Gemeinwohls angesehen,“ heißt es dort.

Heute gebe es jedoch „ein wachsendes Bewusstsein dafür, dass die Würde der Person auch dann nicht verloren geht, wenn jemand schwerste Verbrechen begangen hat“. Gleichzeitig, so führt die neue Formulierung weiter aus, hätten sich auch die Strafvollzugssysteme der einzelnen Staaten dahingehend entwickelt, dass den Angeklagten eine „pflichtgemäße Verteidigung“ garantiert werden könne, zugleich aber auch für eine „Besserung“ der Täter gearbeitet werde.

„Deshalb,“ so die klare Aussage des Katechismus, „lehrt die Kirche im Licht des Evangeliums, dass „die Todesstrafe unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt, und setzt sich mit Entschiedenheit für deren Abschaffung in der ganzen Welt ein.“

Papst Franziskus hatte die im Katechismus zitierte Aussage bei seiner Ansprache zum 25. Jahrestag der Veröffentlichung des Katechismus der Katholischen Kirche am 11. Oktober 2017 getätigt. Bereits damals kündigte er an, er werde den entsprechenden Absatz umformulieren.

Hintergrund

 

Der Katechismus der Katholischen Kirche bietet eine Zusammenstellung der wichtigsten Glaubensinhalte. Er erschien 1992 als späte Frucht des II. Vatikanischen Konzils. In der umstrittenen Frage der Todesstrafe erfuhr er eine spätere Veränderung.

Der überarbeitete Text von 2003 schränkte die Zulässigkeit der Todesstrafe weiter ein, ging aber nicht so weit, sie komplett auszuschließen. Im Kanon 2267 hieß es in der bisher gültigen Fassung: „Unter der Voraussetzung, dass die Identität und die Verantwortung des Schuldigen mit ganzer Sicherheit feststehen, schließt die überlieferte Lehre der Kirche den Rückgriff auf die Todesstrafe nicht aus, wenn dies der einzig gangbare Weg wäre, um das Leben von Menschen wirksam gegen einen ungerechten Angreifer zu verteidigen."

Wie der Papst bei seiner Ansprache zum 25. Jahrestag des Weltkatechismus jedoch festhielt, steht das Nein zur Todesstrafe durchaus in der Tradition der gültigen Lehre der Kirche: Eine „harmonische Entwicklung der Lehre“ erfordere es, sich von Positionen zu verabschieden, „die heutzutage dem neuen Verständnis der christlichen Wahrheit entschieden zuwiderlaufen“, so Franziskus bei seiner Ankündigung, den Absatz des Weltkatechismus neu formulieren zu wollen.

Der Papst billigte den umgeschriebenen Text laut Vatikanangaben bereits am 11. Mai 2018. Die Glaubenskongregation hat gleichzeitig mit der Bekanntgabe der neuen Formulierung auch ein begleitendes Schreiben an die Bischöfe veröffentlicht, das den neugefassten Passus ausführlicher erläutert. 

(Vatican News)

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02. August 2018, 12:13