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Die Runden Tische bei der Synode stellten eine Neuerung im Geist der Synodalität dar Die Runden Tische bei der Synode stellten eine Neuerung im Geist der Synodalität dar  (VATICAN MEDIA Divisione Foto)

Papst bestimmt Studiengruppen zu Themen der Weltsynode

Papst Franziskus hat Studiengruppen eingerichtet, mit denen zehn Themen eingehender untersucht werden sollen, die bei der jüngst im Vatikan stattgefundenen ersten Synodenrunde zur Synodalität besonders eindringlich diskutiert worden sind. Darunter finden sich Überlegungen zur Priesterausbildung, zur Rolle des Bischofs, zur Ökumene und grundlegende Fragen der Ämter in der Kirche. Die Synodenversammlung soll über diese Themen allerdings nicht eigens abstimmen.

Im Synthese-Dokument zur ersten Sitzung der XVI. Generalversammlung der Synode seien „zahlreiche und wichtige theologische Fragen“ aufgetaucht, die alle „in unterschiedlichem Maße im Zusammenhang mit der synodalen Erneuerung der Kirche“ stünden und sowohl rechtliche als auch pastorale Auswirkungen hätten, bemerkt Franziskus in einem Brief an den Generalsekretär des Synodensekretariats, Kardinal Mario Grech, der zeitgleich mit weiteren Synodendokumenten an diesem Donnerstag veröffentlicht worden ist. 

„Diese Fragen", so der Papst „erfordern naturgemäß eine eingehende Untersuchung. Da es nicht möglich ist, diese Untersuchung in der Zeit der zweiten Tagung (2.-27. Oktober 2024) durchzuführen, ordne ich an, dass sie speziellen Studiengruppen zugewiesen werden, damit sie angemessen untersucht werden können. Dies wird eines der Ergebnisse des am 9. Oktober 2021 eingeleiteten Synodenprozesses sein."

Die Studiengruppen zu den zehn genannten Themen (letztlich sind es insgesamt elf Studiengruppen, da ein Thema zweigeteilt wurde) sollten mithilfe einer „authentisch synodalen Methode“ vorgehen, legt Franziskus in seinem Schreiben Kardinal Grech besonders ans Herz. Deren Arbeit werde es der Synodenversammlung ermöglichen, sich bei ihrer zweiten Versammlung im kommenden Oktober besser auf die ihr aufgetragene grundlegende Fragestellung „Wie kann man eine synodale Kirche sein, die herausgeht?“ zu konzentrieren, so Franziskus. Die Studiengruppen sollten bereits bei der Synode einen ersten Ergebnisbericht für die Diskussion im Plenum abliefern und ihr Mandat „möglichst“ bis zum Juni 2025 beenden. Damit werden die Studien zu den genannten Themen auch nach Abschluss der Zweiten Sitzungsrunde weitergehen.

Die zweite Sitzungsperiode der Weltsynode findet offiziell vom 2. bis 27. Oktober statt; ihr gehen zwei Tage der Einkehr vom 30. September bis 1. Oktober voraus. Wie Franziskus in seiner handschriftlichen Verfügung vom vergangenen 16. Februar bestimmt hatte, sollten in den Studiengruppen unter Leitung des Generalsekretariats auch Mitglieder der betroffenen Dikasterien neben anderen Experten involviert werden.

Die Studiengruppen im Einzelnen

Im Einzelnen gehen die Studiengruppen auf bestimmte Punkte ein, die im Synthesedokument (RdS) besonderes Gewicht gefunden haben:

1.           Einige Aspekte der Beziehungen zwischen den katholischen Ostkirchen und der lateinischen Kirche (RdS 6)

Wie in dem begleitenden und am Donnerstag ebenfalls veröffentlichten Dokument „Studiengruppen zu Themen, die in der ersten Sitzung der XVI. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode aufgetaucht sind und die in Zusammenarbeit mit den Dikasterien der römischen Kurie vertieft werden sollen“ genauer ausgeführt wird, geht es dabei vor allem um eine bessere Kenntnis und einen besseren Dialog zwischen ihren jeweiligen Mitgliedern - auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Migration und Diaspora der christlichen Ostgemeinschaften. Die Studiengruppe wird sich aus östlichen und lateinischen Theologen und Kanonisten zusammensetzen, die vom Generalsekretariat der Synode und dem Dikasterium für die Ostkirchen koordiniert werden. Zu ihren Aufgaben könnte auch gehören, ein „Dossier für die Einrichtung eines Rates der Patriarchen und Großerzbischöfe der katholischen Ostkirchen beim Heiligen Vater" vorzubereiten und die „angemessene Vertretung" der katholischen Ostkirchen in der römischen Kurie zu untersuchen - alles Themen,  für die im Synthesedokument eine weitere Untersuchung angeregt worden war.

2.           Das Hören auf den Schrei der Armen (RdS 4 und 16)

Auch in diesem Fall - wie in allen anderen - geht der Einrichtung der Studiengruppe eine konkrete Benennung im Synthesedokument voraus. Diese Arbeitsgruppe soll durch das Synodensekretariat wie auch durch das Dikasterium für die ganzheitliche Entwicklung des Menschen geleitet werden - doch auch das von Kardinal Krajewski geleitete Dikasterium für Nächstenliebe soll mitwirken, ebenso wie Menschen, Projekte, Organisationen und Netzwerke, die für die behandelten Bereiche relevant sind.

Dabei geht es vor allem um Menschen, die Opfer von Marginalisierung, Ausgrenzung, Missbrauch oder Unterdrückung sind, „sogar in der christlichen Gemeinschaft". Für diese Menschen sei ein offenes Ohr „eine zutiefst transformative Erfahrung der Bestätigung und Anerkennung ihrer Würde", heißt es in dem Dokument. Aufgabe der Studiengruppe wird es sein, zu vertiefen, „wie die Fähigkeit der Kirche gestärkt werden kann, auf verschiedenen Ebenen und besonders auf lokaler Ebene den verschiedenen Formen von Armut und Marginalität zuzuhören".

3.           Die Mission in der digitalen Welt (RdS 17)

Zwar sei das digitale ein Umfeld, das nicht ohne Risiken ist, aber eine „entscheidende Dimension" des kirchlichen Zeugnisses in der heutigen Kultur darstelle, heißt es weiter. Aus diesem Grund wurde auch für dieses Thema eine Studiengruppe eingerichtet, deren Ziel es ist, die „Auswirkungen auf theologischer, spiritueller und kirchenrechtlicher Ebene zu bewerten und die Anforderungen auf struktureller, organisatorischer und institutioneller Ebene für die Durchführung der digitalen Mission zu ermitteln". Die Studiengruppe wird vom Dikasterium für Kommunikation und vom Generalsekretariat der Synode koordiniert; auch die Dikasterien für Kultur und Bildung und das Dikasterium für Evangelisierung sollen beteiligt sein. Die Menschen, die an der Initiative „Die Kirche hört dir zu" beteiligt sind. werden ebenfalls einen Beitrag leisten.

4.           Die Revision der Ratio Fundamentalis Institutionis Sacerdotalis in einer missionarischen synodalen Perspektive (RdS 11)

Viertes Thema ist die Überarbeitung der Ratio Fundamentalis Institutionis Sacerdotalis, des Dokuments der damaligen Kongregation für den Klerus über die Gabe des Priesterberufs aus dem Jahr 2016,  das auch auf Deutsch erhältlich ist, „in einer missionarischen synodalen Perspektive". Koordiniert wird die Studiengruppe vom Dikasterium für den Klerus, weiters sind die Dikasterien für Evangelisierung, für die Ostkirchen, für Laien, Familie und Leben, für die Institute des geweihten Lebens und für Kultur und Bildung beteiligt. In Anbetracht der Bedeutung des Themas wird „eine gemeinsame Reflexion auf interdikasterieller Ebene" gefordert.

Dabei soll über die Seminare und die Ausbildungswege, die Verbindung der Priester zum täglichen Leben, das liturgische, theologische, spirituelle und disziplinäre Erbe nachgedacht werden, ebenso wie über Notwendigkeiten in der ständigen Fortbildung für Priester.

5.           Einige theologische und kirchenrechtliche Fragen im Zusammenhang mit bestimmten Formen des Dienstes (RdS 8 und 9)

Unter diesen Diensten wird ausdrücklich auch die Aufgabe gezählt, die „theologische und pastorale Forschung über den Zugang von Frauen zum Diakonat" fortzusetzen und dabei die Ergebnisse einzubeziehen, die die von Franziskus ins Leben gerufenen Kommissionen zu einer Untersuchung des historischen Diakonats erzielt haben. Generell soll sich die Gruppe mit einigen theologischen und kirchenrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit bestimmten Amtsformen befassen. Im Mittelpunkt stehen dabei Überlegungen zur wirklichen Beteiligung der Laien, zu den Beziehungen zwischen den verschiedenen Formen des kirchlichen Dienstes, zu den kirchlichen Funktionen und Diensten, die nicht das Weihesakrament erfordern, sowie zu den Problemen, die sich aus einer falschen Auffassung der kirchlichen Autorität ergeben.

Dabei würden auch Überlegungen über den „Platz der Frauen in der Kirche und ihre Beteiligung an Entscheidungsprozessen und an der Leitung der Gemeinschaft" angestellt, heißt es in dem einordnenden Dokument weiter. Die Arbeit wird auch darauf abzielen, dem Wunsch der Synodenversammlung nach „einer größeren Anerkennung und Wertschätzung des Beitrags der Frauen und einer Ausweitung der ihnen anvertrauten pastoralen Verantwortung in allen Bereichen des Lebens und der Sendung der Kirche" zu entsprechen. Mit der Untersuchung dieser Fragen ist das Dikasterium für die Glaubenslehre im Dialog mit den verschiedenen zuständigen Dikasterien - die nicht einzeln genannt werden - betraut worden.

6.           Die Revision der Dokumente, die die Beziehungen zwischen den Bischöfen, dem gottgeweihten Leben und den kirchlichen Gemeinschaften regeln, in einer synodalen und missionarischen Perspektive (RdS 10)

Bei der ersten Synodenversammlung im Oktober war die Anerkennung des Beitrags des geweihten Lebens zur Entwicklung des synodalen Lebens der Kirche Thema. Deren Mitglieder baten im Synthesedokument um eine eingehende Prüfung der Frage, wie die Beziehungen zwischen den Priestern, den Personen des geweihten Lebens, den Mitgliedern religiöser Bewegungen und den neuen Gemeinschaften „besser artikuliert und in den Dienst der Gemeinschaft und der Mission gestellt werden können". Die Arbeit der Studiengruppe ist den Dikasterien für die Bischöfe, für die Ordensleute, für die Evangelisierung und für die Laien, die Familie und das Leben anvertraut. Internationale Gremien wie die UISG und die USG sowie verschiedene kirchliche Zusammenschlüsse werden ebenfalls beteiligt sein.

7.           Einige Aspekte der Gestalt und des Dienstes des Bischofs (insbesondere: Kriterien für die Auswahl der Kandidaten für das Bischofsamt, die richterliche Funktion des Bischofs, die Art und Durchführung der Ad limina-Besuche) in einer synodalen und missionarischen Perspektive (RdS 12 und 13)

Die Gestalt und der Dienst des Bischofs waren zentrale Themen der Synode, die bereits im Instrumentum laboris eingehend behandelt wurden. Gerade wegen ihres Gewichts sollen sich nun innerhalb des siebten Untersuchungspunktes gleich zwei eigene Studiengruppen mit verschiedenen Aspekten des Themas befassen. Die erste, die vom Dikasterium für Bischöfe und vom Generalsekretariat der Synode koordiniert wird, wird sich unter Beteiligung der Dikasterien für Evangelisierung und für die Ostkirchen mit Fragen wie den Kriterien für die Auswahl der Kandidaten für das Bischofsamt, der Einbeziehung der Ortskirchen und des Gottesvolkes in die Auswahlprozesse, dem Dienst der Nuntien sowie der Art und Durchführung der Ad limina-Besuche befassen. Die zweite Gruppe, die vom Dikasterium für Gesetzestexte koordiniert wird und an der die Dikasterien für die Bischöfe und für die Evangelisierung beteiligt sind, wird sich eingehend mit der gerichtlichen Funktion des Bischofs befassen, die bereits im Motu proprio Vos estis lux mundi über den Umgang mit Missbrauchsfällen angesprochen wurde, und auch das Problem betrachten, wie in einigen Fällen „die Rolle des Vaters mit der des Richters zu vereinbaren" sei.

8.           Die Rolle der Päpstlichen Beauftragten (Nuntien und Ständige Beobachter, Anm.) in einer missionarischen synodalen Perspektive (RdS 13)

Die Rolle der Päpstlichen Vertreter wird in der siebten Arbeitsgruppe auf dem Prüfstand stehen. Nicht nur sei die Arbeit der Nuntien grundlegend bei der Auswahl neuer Bischöfe auf Ortskirchenebene, sondern sie sind auch ein wichtiges Bindeglied zwischen der Ortskirche und der Universalkirche. Doch das Umfeld, in dem die Apostolischen Nuntien sich bewegten, verändere sich mit dem stärkeren Fokus auf Synodalität und einer größeren Fülle von Zwischeninstanzen. Dies verlange ein besseres Verständnis dafür, wie deren Dienst dazu beitragen könne, die Bande der Gemeinschaft zwischen den Ortskirchen und dem Papst zu festigen, „damit er ihre Bedürfnisse und Bestrebungen besser kennenlernen kann“: Unter besonderer „Koordinierung“ des Staatssekretariats und des Generalsekretariats der Synode steht diese Studiengruppe, wobei auch die Dikasterien für Bischöfe und für Evangelisierung sowie Vertreter der Ortskirchen beteiligt sein werden.

9.           Theologische Kriterien und synodale Methoden für eine gemeinsame Unterscheidung von kontroversen lehrmäßigen, pastoralen und ethischen Fragen (RdS 15)

Eine weitere Studiengruppe wird sich mit den theologischen Kriterien und den synodalen Methoden befassen, um eine gemeinsame Unterscheidung kontroverser lehrmäßiger, pastoraler und ethischer Fragen zu ermöglichen. In dieser Gruppe werde es darum gehen, „die traditionellen Kategorien der Anthropologie, der Soteriologie und der theologischen Ethik neu zu lesen, um die Beziehungen zwischen Nächstenliebe und Wahrheit in Treue zum Leben und zur Lehre Jesu und folglich auch zwischen Pastoral und (moralischer) Lehre besser zu klären“, heißt es in dem erläuternden Dokument. Dies seien jedoch Themen, bei deren Behandlung besondere „Autorität“ nötig sei, weshalb die „Regie“ der Gruppe in diesem einzigen Fall nicht auch dem Synodensekretariat, sondern in erster Linie dem Präfekten des Dikasteriums für die Glaubenslehre und dem Sekretär der Internationalen Theologischen Kommission, Kardinal Victor Manuel Fernández und Mons. Antonio Staglianò, anvertraut ist. Das Synodensekretariat soll unterstützen, während Die Päpstliche Akademie für das Leben eingeladen ist, einen eigenen Beitrag zu leisten.

Wie in dem Dokument weiter unterstrichen wird, sei es in „diesem Bereich es vielleicht noch dringender als in anderen, zu einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen den Gremien zu gelangen, die, wenn auch in unterschiedlichen Funktionen, im Namen des Heiligen Stuhls sprechen, um eine größere Einstimmigkeit in ihren Positionen zu erreichen. Dissonanzen und noch mehr Gegensätze bergen nämlich die Gefahr, dass sie eher zu Spaltung und Desorientierung als zu Konfrontation und Reflexion führen. Ein synodaler Ansatz zielt nicht auf Homogenität, sondern auf Harmonie.“

10.         Die Rezeption der Früchte des ökumenischen Weges in der kirchlichen Praxis (RdS 7)

Als letzten Punkt nennt Papst Franziskus in seinem Brief an Kardinal Grech die „Aufnahme der Früchte des ökumenischen Weges in die kirchliche Praxis“. Auch dies ein Anliegen aus der ersten Synodalen Sitzung, wird die Studiengruppe die Frage der eucharistischen Gastfreundschaft auf theologischer, kirchenrechtlicher und pastoraler Ebene untersuchen, ebenso wie die Erfahrungen gemischtkonfessioneller Paare und Familien, das Phänomen der „nichtkonfessionellen" Gemeinschaften und der charismatischen/pfingstlichen „Erweckungsbewegungen“. Bereits in der ersten Synodenphase hätte der ökumenische Dialog mit Initiativen wie „Together“ und der intensiven Teilnahme von „brüderlichen Delegierten“ neuen Schwung aufgenommen, so das erläuternde Dokument weiter. Es gelte nun, die Chancen zu ergreifen, die sich aus der Fülle der „erzielten Konvergenzen“ und der präzisen Angabe von Fragestellungen im Synthesedokument ergäben. Gemeinsam federführend sind in diesem Fall das Generalsekretariat der Bischofssynode und das Dikasterium zur Förderung der Einheit der Christen.

Aufgabe des Generalsekretariates der Synode sei es, die Arbeit der Arbeitsgruppen seinen Anweisungen entsprechend vorzubereiten und zu leiten, so der Papst abschließend.

(vatican news - cs)

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14. März 2024, 13:09