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Papst reformiert Strafrecht der Ostkirchen

Mit einem an diesem Mittwoch veröffentlichten Motu proprio werden die 2021 im lateinischen Gesetzbuch eingeführten Änderungen unter Berücksichtigung kirchenspezifischer Besonderheiten auch im östlichen Gesetzbuch vorgenommen. Insbesondere Bestimmungen zum Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt und beim Schutz der Sakramente wurden enger gefasst.

Unterzeichnet wurde das Apostolische Schreiben in Form eines Motu proprio „Vocare peccatores“ bereits am 20. März. Das neue Gesetz wird am 29. Juni 2023 in Kraft treten. Im Jahr 2021 hatte Franziskus mit der Apostolischen Konstitution „Pascite gregem Dei“ das Buch VI des Codex des kanonischen Rechts über die Strafsanktionen in der Kirche geändert. Diese Überarbeitung war von Benedikt XVI. begonnen worden und trat am 8. Dezember 2021 in Kraft. 

„Die neuen Normen“, erklärte Monsignore Juan Ignacio Arrieta, Sekretär des Dikasteriums für Gesetzestexte, „legen viel deutlicher fest, wann die kirchliche Autorität im Fall von Vergehen eingreifen muss. Sie sind präziser und auch die zu verhängenden Strafen sind klarer und besser bestimmt. Darüber hinaus wurde die östliche Disziplin in vielen Aspekten mit der lateinischen Disziplin harmonisiert, etwa beim Missbrauch von Minderjährigen und beim Schutz der Sakramente.“

In der Kirche - so erklärt der Papst eingangs im vorliegenden Motu Proprio, das auf Latein veröffentlicht wurde - seien die „Ziele der Strafe“ „die Wiederherstellung der Gerechtigkeit, die Zurechtweisung des Täters und die Wiedergutmachung des Vergehens und des Schadens“. Daher zeigten die Hirten „ihre Fürsorge, wenn sie sich bemühen, das Verhalten der Gläubigen, die sich geirrt haben, zu korrigieren“.

(vatican news)

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05. April 2023, 13:52