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Der Papst unterschreibt eine Erklärung - Archivaufnahme vom Februar Der Papst unterschreibt eine Erklärung - Archivaufnahme vom Februar  Leitartikel

Papsterlass: „Ein Ergebnis des Kinderschutz-Gipfels“

Unser Chefredakteur Andrea Tornielli nennt Franziskus‘ Entscheidung, das päpstliche Geheimnis bei Missbrauchsfällen aufzuheben, eine „historische Entscheidung“ – und ein Ergebnis des Kinderschutz-Gipfels, den der Papst zu Jahresbeginn veranstaltet hat.

Andrea Tornielli - Vatikanstadt

Der im Februar 2019 von Franziskus im Vatikan einberufene Gipfel zum Schutz von Minderjährigen trägt weiterhin Früchte: Am heutigen Dienstag, 17. Dezember, wurde eine wichtige Entscheidung bekannt gegeben, die das sogenannte päpstliche Geheimnis betrifft. Man kann diese Entscheidung durchaus historisch nennen: Der Papst hat beschlossen, das „secretum pontificium“ in Fällen von Kindesmissbrauch, sexueller Gewalt und Kinderpornographie aufzuheben.

Das bedeutet konkret, dass die Berichte, Dossiers und Prozessakten zu Missbrauchs-Fällen, die in Vatikan-Einrichtungen oder diözesanen Archiven aufbewahrt werden und bisher dem „päpstlichen Geheimnis“ unterlagen, den Ermittlungsrichtern der jeweiligen Länder, die sie anfordern, übermittelt werden können. Das ist ein Signal der Transparenz und Zusammenarbeit mit den Justizbehörden.

Ein Signal der Zusammenarbeit mit der Justiz

Im Falle der vatikanischen Dikasterien muss der Antrag über ein internationales Rechtshilfeersuchen gestellt werden, wie das bei Beziehungen zwischen den Staaten üblich ist. Anders verhält es sich mit Dokumenten, die in Bistumsarchiven aufbewahrt werden: Die Untersuchungsrichter der jeweiligen Länder können ihren Antrag direkt beim Bischof stellen. Sonderregelungen, die in Staat-Kirche-Abkommen festgelegt wurden, bleiben davon allerdings unberührt.

Was Papst Franziskus mit seiner Entscheidung, die mit dem Motu proprio „Vos estis lux mundi“ vom vergangenen Mai zusammenhängt, bezweckt, ist klar: Das Wohl von Kindern und Jugendlichen ist wichtiger als die Vertraulichkeit selbst eines „päpstlichen Geheimnisses“. Allerdings hat die Entscheidung keinen Einfluss auf das Beichtgeheimnis, das etwas ganz anderes ist als das „päpstliche Geheimnis“. Franziskus‘ Anordnung bedeutet auch nicht, dass die Dossiers und Akten zur Offenlegung bestimmt sind. Die Vertraulichkeit für Opfer und Zeugen muss auch künftig immer gewahrt bleiben. Doch müssen jetzt die Unterlagen den Behörden zur Verfügung gestellt werden.

(vatican news – sk)

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17. Dezember 2019, 12:00