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D: Missbrauchsbetroffener scheitert wegen Verjährung vor Gericht

Ein Betroffener gibt an, als Kind jahrelang von einem Priester vergewaltigt worden zu sein. Seine Klage auf Schadenersatz wurde nun wegen Verjährung abgewiesen. Die Schmerzensgeldforderung beläuft sich auf 300.000 Euro.

Weil die mutmaßlichen Missbrauchstaten Jahrzehnte zurückliegen, erhält ein gegen das Bistum Trier in Deutschland klagender Mann keinen Schadenersatz. Die Taten seien verjährt, entschied das Landgericht Trier, wie regionale Medien berichteten.

Die örtliche Betroffeneninitiative Missbit kritisierte, das Bistum Trier habe Verjährung geltend gemacht und sich zudem auf Unkenntnis gestützt, obwohl die von der katholischen Bischofskonferenz beauftragte Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen den Fall längst anerkannt habe.

Schmerzensgeldforderung von 300.000 Euro

Mit der Schadenersatzklage sollte ein Schmerzensgeld von 300.000 Euro erwirkt werden, wie Missbit-Vorstand Jutta Lehnert nach dem Einreichen der Klageschrift der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) gesagt hatte. Dem Kläger gehe es um eine angemessene Entschädigung, weil er als Schulkind von seinem Pfarrer im rheinland-pfälzischen Longuich nahe Trier jahrelang vergewaltigt worden sei.

Der Mann, Jahrgang 1961, sei durch den erlittenen Missbrauch „schwerstgeschädigt“, erklärte Lehnert. Die Folgen seien gravierend: „Sie reichen von Lernhemmungen in der Schul- und Ausbildungszeit über die Zerstörung einer Ehe, von schwersten körperlichen und psychischen Folgen bis hin zu Suizidversuchen.“

Bistum verweist auf Personalakte

Mit der Einrede der Verjährung bezog sich das Bistum Trier auf ein Urteil des Landgerichts Aachen vom 2. Juli 2024 in einem vergleichbaren Fall, wie eine Bistumssprecherin am Mittwoch mitteilte. Die im Klageentwurf erhobenen Vorwürfe wurden „mit Nichtwissen bestritten“, heißt es laut Bistum in der Erwiderung.

Grund dafür sei, dass es abgesehen von den Vorwürfen, die Gegenstand des Klageentwurfs seien, nach vorliegendem Kenntnisstand keine gegen den Pfarrer gerichteten Vorwürfe, Beschwerden oder Beschuldigungen gegeben habe. Demnach ergäben sich auch aus seiner Personalakte keine Hinweise auf Fehlverhalten im Kontext eines sexuellen Missbrauchs.

„Dass in diesem Fall die Einrede der Verjährung erhoben wurde, ist nicht als generelle Linie für eventuelle weitere Klagen gegen das Bistum Trier zu verstehen“, erklärte die Bistumssprecherin.

Taten liegen halbes Jahrhundert zurück

Die Entscheidung des Landgerichts Trier soll laut Betroffeneninitiative Missbit beim Oberlandesgericht Koblenz angefochten werden. Die in Rede stehenden Taten liegen den Angaben zufolge mehr als 50 Jahre zurück. Missbit sieht dennoch keine Verjährung gegeben.

„Aufgrund der Stellung der katholischen Kirche, insbesondere des unbegrenzten Vertrauens, das Kleriker genossen haben, sowie des Vertuschungs- und Verschleierungsverhaltens konnten erfolgreiche Klagen erst ab 2010 gegen die Bistümer erhoben werden.“ Daher seien Ansprüche der Missbrauchsopfer noch nicht verjährt, heißt es in Reaktion auf das Urteil des Landgerichts, das bereits im Dezember erfolgte.

(kna - cs)

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16. Januar 2025, 09:35
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