D: Betroffene bitten Kirche um Aufhebung von Verjährungsfristen
Betroffene sexueller Gewalt in der katholischen Kirche haben dazu aufgerufen, auf Verjährung in Schmerzensgeldprozessen wegen sexuellem Missbrauch durch katholische Kleriker zu verzichten. Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) solle das Thema bei der Frühjahrsvollversammlung der DBK thematisieren, forderten Betroffeneninitativen diesen Montag. Sie wandten sich an den Ständigen Rat der DBK, der gerade in Würzburg tagt, und die Themen für das Frühjahrstreffen festlegt.
„Die Anwendung der Einrede der Verjährung (sowie anderer juristischer Kniffe, um Schmerzensgeld-Urteile unwahrscheinlich zu machen) stellt ein Signal der Ignoranz und Verweigerung dar", schreibt die Initiative „Eckiger Tisch" in ihrer Pressemitteilung. Es sei Zeit, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Im zivilrechtlichen Verfahren greift eine Verjährung nach maximal 30 Jahren. Zuletzt machten die Bistümer Trier und Aachen bei Missbrauchsprozessen von diesem Rechtsmittel Gebrauch.
(pm/kna - sst)
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27. Januar 2025, 15:03