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Richtungsentscheidung Richtungsentscheidung   (©patma145 - stock.adobe.com)

D: Kirchliches Arbeitsrecht als Vorbild für Tariftreuegesetz

Die Bundesregierung will Auftragsvergaben an das Zahlen von Tariflöhnen knüpfen. Katholische Unternehmer befürchten deswegen mehr Bürokratie und schlagen vor, sich am „Dritten Weg" der Kirchen zu orientieren. Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) sieht im kirchlichen Arbeitsrecht ein Vorbild in der Diskussion um ein Bundestariftreuegesetz.

Der sogenannte „Dritte Weg" ist nach Ansicht des Verbandes effizient und flexibel, indem er auf Verhandlungen statt auf Arbeitskampf setzt. „Damit sichert er Entgelte mindestens auf Tarifniveau, oft sogar darüber. Auf diesem Wege stärkt er die Lohngerechtigkeit, ohne Arbeitskampf zu betreiben", sagte der BKU-Bundesvorsitzende Martin Nebeling am Dienstag. Die in der Kirche praktizierte Sozialpartnerschaft sei ein Ansatz, der auch die Tarifpartnerschaft stärken könne, indem er „den Sozialpartnern ermöglicht, direkt und ohne zusätzliche bürokratische Hürden Lösungen zu finden". Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen sei dieses Vorgehen geeignet. 

Im „Dritten Weg" handeln in der katholischen und in der evangelischen Kirche paritätisch aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzte Kommissionen die Arbeitsbedingungen und Entlohnungen für Beschäftigte kirchlicher Unternehmen aus. Streiks sind nicht zulässig.

Warnung vor steigender Bürokratie

Der BKU äußert sich im Kontext der Diskussion um das geplante Bundestariftreuegesetz. In ihrem Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP darauf verständigt, bei der öffentlichen Auftragsvergabe durch den Bund von Auftragnehmern die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages der jeweiligen Branche zu verlangen. Der BKU unterstützt diese Initiative zwar grundsätzlich, warnt aber vor steigender Bürokratie. Bei der Umsetzung muss nach Ansicht des Verbands sowohl die Notwendigkeit der Tariftreue als auch die Vermeidung unnötiger Bürokratie im Blick sein. „Der ,Dritte Weg' bietet hier eine vielversprechende Möglichkeit, beiden Anforderungen gerecht zu werden und eine praxisnahe Lösung zu finden", so Nebeling.

Zu den Befürwortern eines Bundestariftreuegesetzes gehört neben den Gewerkschaften auch die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB). Von Gewerkschaftsseite steht das kirchliche Arbeitsrecht seit Jahren in der Kritik. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert eine Abschaffung des „Dritten Wegs", durch den er die Tarifautonomie eingeschränkt sieht.

Dem 1949 gegründeten BKU gehören nach eigenen Angaben mehr als 1.000 Unternehmer, Selbstständige und leitende Angestellte an. Er versteht sich als Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Kirche und Politik und besteht aus 30 Diözesangruppen. Ziel des Verbands ist es, innovative Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik und zur werteorientierten Führung auf Grundlage der katholischen Soziallehre zu entwickeln.

 

(kna - mo)  

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04. Oktober 2024, 12:54
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