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Der Religionsunterricht sei ein Ort für viele tiefe Fragen, so Bischof Koch Der Religionsunterricht sei ein Ort für viele tiefe Fragen, so Bischof Koch  (ANSA)

D: Berliner Erzbischof hält an Religion als Wahlpflichtfach fest

Berliner Schülerinnen und Schüler besuchen den Religions- oder Lebenskundeunterricht freiwillig. Im Unterschied zu den meisten anderen Bundesländern ist er nämlich nicht verpflichtend. Pflichtfach ist hingegen Ethik. In einem am Donnerstag veröffentlichtem Gastbeitrag für die Berliner Zeitung bekräftigt Erzbischof Heiner Koch, dass er für die Einführung eines Wahlpflichtfachs Weltanschauungen/Religionen ist.

Der Berliner Erzbischof hält an seinem Wunsch fest und er scheint zuversichtlich: „Ich freue mich, dass bereits die Finanzierung des Religionsunterrichts verbessert und ein Rechtsanspruch geschaffen wurden, will aber keinesfalls das Ziel eines Wahlpflichtfachs aus dem Blick verlieren", schreibt Koch in einem Gastbeitrag für die Berliner Zeitung „B.Z.", die auch auf der Bistumsseite zu finden ist.

Vielfalt zeigen

Er sei davon überzeugt, dass ein solches Angebot die religiöse und weltanschauliche Vielfalt an den Berliner Schulen abbilde. „Wenn der Religionsunterricht als Wahl-Pflichtfach in den Berliner Schulen eingeführt wird, wird dies die Rahmenbedingungen deutlich verbessern. Ein Stück Religionsfreiheit in der Schule!"

Ende des Sonderwegs

Es wäre das Ende eines jahrzehntelangen Berliner Sonderwegs beim Thema Religionsunterricht. Im Koalitionsvertrag des schwarz-roten Senats von Berlin einigten sich CDU und SPD im April vergangenen Jahres auf die Einführung eines Wahlpflichtfachs Weltanschauungen/Religionen, doch bisher tat sich nichts. Kurz vor Ostern war durch einen Bericht des Berliner „Tagesspiegels" bekannt geworden, dass der Berliner Senat die geplante Einführung von Religion als ordentliches Schulfach gekippt hatte. Am vergangenen Montag hatte die Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) bekräftigt, dass die Koalition an der Absicht, Religion zum Wahlpflichtfach zu machen, festhalte. Eine halbe Legislatur reiche dafür aber nicht aus.

Hintergrund: Religionsunterricht in Deutschland

Der Religionsunterricht in Deutschland ist als einziges Unterrichtsfach im Grundgesetz abgesichert. Als ordentliches Lehrfach ist er in den meisten Bundesländern den übrigen Schulfächern gleichgestellt. Schüler können sich aber aus Gewissensgründen abmelden.

(kna - sb)

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11. April 2024, 11:07