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Lebensschutz Lebensschutz  (©Natalya Lys - stock.adobe.com)

Österreich: „Aktion Leben“ für überparteilichen Dialog

Die „Aktion Leben“ hat zu einer Überprüfung und weiteren Umsetzung der „positiven Maßnahmen zum Schutz werdenden Lebens“ der vor 50 Jahren beschlossenen Fristenregelung aufgerufen. Es gelte, über die sogenannten „flankierenden Maßnahmen“ Bilanz zu ziehen und in die Zukunft zu arbeiten, erklärte der Präsident des überkonfessionellen Vereins, Johann Hager, in einer Mitteilung vom Donnerstag.

Als Format dafür wolle die „Aktion Leben“ zu einem überparteilichen Dialog-Forum einladen. Der Nationalrat hatte am 29. November 1973 gemeinsam mit der Straffreiheit für Abtreibungen in den ersten drei Monaten auch den Ausbau und die Bewerbung von Beratung, sexuelle Bildung und Wissen über Verhütung sowie sozialpolitische Maßnahmen für ein gutes Leben mit Kindern beschlossen. Dadurch sollte die Anzahl der Abtreibungen möglichst gering gehalten werden. Die Umsetzung dieser Maßnahmen gelte es zu prüfen, und auch, was nötig sei, „damit möglichst wenige Frauen in die Situation kommen, über Abbruch oder Fortfahren einer Schwangerschaft entscheiden zu müssen“, erklärte Hager. Menschen sollten „gut und mit Freude mit Kindern leben“ können - was jedoch auch an Vorbedingungen geknüpft sei.

Dringend notwendig sei etwa ein „Plan für Prävention von ungeplanten Schwangerschaften, differenziert für die unterschiedlichen Bedürfnisse und altersentsprechend“, so der Appell Hagers in Richtung Politik. Wissenschaftlich gesicherte Informationen seien für zielgruppengerechte Prävention unabdingbar, weshalb die „Aktion Leben“ weiterhin eine „anonyme Statistik und eine davon unabhängige Erforschung der Motive für Abbrüche“ einfordere. Schließlich gelte: „Fakten zu ungeplanten Schwangerschaften und Abbrüchen, aber auch dem weiteren Lebensweg der Frauen, haben wir nicht.“

Heute hinter Fristenreglung

Hinsichtlich der eigenen Position in der Abtreibungsdebatte bekräftigte Hager, dass die „Aktion Leben“ seit 1989 „explizit auf dem Boden der Fristenregelung“ stehe. Der Einsatz des u.a. in der ergebnisoffenen Schwangerenberatung tätigen Vereins gelte dafür, dass Frauen „freie und selbstbestimmte Entscheidungen über Fortführen oder Abbruch einer Schwangerschaft treffen können“. Gleichzeitig denke man immer mit, „dass es auch um das Leben eines sich entwickelnden Kindes geht“. Seit 1992 ist die „Aktion Leben“ Trägerin einer geförderten Familienberatungsstelle zu Schwangerschaft und Geburt. Die kostenlose Schwangerenberatung wird von rund 1.000 Frauen jährlich in Anspruch genommen. Finanziert wird die „Aktion Leben“ zu 90 Prozent aus privaten Spenden, wobei der Verein Träger des Spendengütesiegels ist.

(kap - mg)

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23. November 2023, 13:29