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Aachener Bischof Helmut Dieser, Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz Aachener Bischof Helmut Dieser, Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz  

D: Aachen veröffentlicht Namen von Missbrauchs-Beschuldigten

Im Zuge der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch hat die deutsche Diözese Aachen die Namen von 53 Beschuldigten veröffentlicht. Das Bistum Aachen ist das Erste in Deutschland, das diesen Schritt geht. Damit sollten bisher noch unbekannte Betroffene ermutigt werden, sich zu melden. Auf der Liste steht auch der 1986 gestorbene Weihbischof August Peters.

Laut dem Aachener Bischof Helmut Dieser, der auch Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz ist, würden die konkreten Tatvorwürfe gegen Weihbischof Peters - wie auch in den anderen Fällen - zunächst nicht öffentlich gemacht. „Ich verstehe, dass dies für viele ein Schock sein muss", sagte Dieser am Mittwoch vor Journalisten. „Wir machen für keinen mutmaßlichen Täter eine Ausnahme, ganz gleich, welchen Rang er zeitlebens einnahm.“ Generalvikar Frick ergänzte, es gehe um Peters' langjährigen Einsatz als Priester im niederrheinischen Schiefbahn und damit nicht um seine Zeit als Weihbischof.

Systematische Nennung einmalig in Deutschland

Die systematische Nennung der Namen sei bislang in Deutschland einmalig, so Bischof Dieser. Bisher seien nur in begründeten Einzelfällen Namen bekannt gegeben worden. Mit dem Vorgehen sollten weitere bislang noch unbekannte Betroffene ermutigt werden, sich zu melden. Der Schritt sei nach langem Abwägen und in Abstimmung mit den zuständigen Gremien erfolgt. Unter den Namen, die auf der Internetseite der Diözese aufgeführt sind, sind 52 Geistliche und ein Nicht-Kleriker. Insgesamt sind laut der Diözese 126 beschuldigte Kirchenmitarbeiter und 267 Betroffene bekannt.

Der Aachener Dom
Der Aachener Dom

Kriterien für die Veröffentlichung der Namen

Laut Generalvikar Andreas Frick sei die Veröffentlichung der Namen jedoch unter rechtlich abgewogenen Bedingungen erfolgt: Entweder musste eine einschlägige staatliche oder kirchenrechtliche Verurteilung vorliegen, oder es musste mindestens ein positiv beschiedener Antrag auf Anerkennung des erlittenen Leids durch die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) auf Bundesebene eingereicht worden sein. Im ersten Fall handelte es sich um Täter, im zweiten Fall um mutmaßliche Täter. Darüber hinaus musste die betreffende Person aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes vor mehr als zehn Jahren verstorben sein.

Deutsche Bischöfe sind über Vorgehen informiert

Dieser erklärte, er habe die anderen deutschen Bischöfe über das Vorgehen informiert. "Ob und wie es der Aufarbeitung dient, werden wir jetzt auszuwerten haben." Um ein Modell daraus zu machen, sei es jedoch noch zu früh.

(kna - sb) 

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19. Oktober 2023, 10:27