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Bischof Bonnemain führt die Voruntersuchung durch Bischof Bonnemain führt die Voruntersuchung durch  (NICOLA PITARO)

Missbrauch: Massive Vorwürfe gegen Schweizer Bischöfe

Haben Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz Missbrauchsfälle vertuscht? Mit dieser Frage beschäftigen sich jetzt kirchenrechtliche Ermittlungen in der Schweiz.

Die Bischofskonferenz reagierte an diesem Sonntag mit einer Erklärung auf Vorwürfe in den Medien. Die Erklärung gibt an, dass in einem Brief an den Nuntius in der Schweiz Ende Mai „gegen mehrere emeritierte und amtierende Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz sowie gegen weitere Kleriker Vorwürfe im Umgang mit sexuellen Missbrauchsfällen erhoben“ worden seien. Gegen einzelne von ihnen außerdem stehe der Vorwurf im Raum, „in der Vergangenheit selber sexuelle Übergriffe begangen zu haben“.

Auch der Präsident der Bischofskonferenz, Bischof Felix Gmür, habe Kenntnis von diesem Schreiben erhalten und sich beim Nuntius rückversichert, dass sich auch die zuständige Behörde in Rom, nämlich das Dikasterium für die Bischöfe, schon mit der Sache beschäftige.

Voruntersuchung soll am Jahresende abgeschlossen sein

„Am 23. Juni 2023 hat das Dikasterium zu dieser Angelegenheit eine kirchenrechtliche Voruntersuchung angeordnet und Bischof Joseph Bonnemain als Untersuchungsleiter eingesetzt“, teilen die Bischöfe mit. Der heutige Bischof von Chur hat als früherer Offizial Erfahrung mit der Leitung derartiger Untersuchungen und Strafverfahren. „Die Voruntersuchung von Bischof Joseph Bonnemain ist im Gang, sie wird voraussichtlich bis Jahresende abgeschlossen sein.“

Blick auf Zürich
Blick auf Zürich

Hauptgegenstand dieser kirchlichen Voruntersuchung seien die Vorwürfe des Vertuschens von Missbrauchsfällen, so das Statement der Bischofskonferenz. Für die Ermittlungen zu mutmaßlichen Sexualdelikten seien in erster Linie Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig. „Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können wir keine weiteren Angaben machen.“ Die Namen der Bischöfe, gegen die sich die Voruntersuchung richtet, nennt die Erklärung nicht.

Statement nennt keine Namen

Die Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz verpflichten kirchliche Führungspersonen, bei Verdacht auf ein Sexualdelikt gegen Minderjährige – in Rücksprache mit der betroffenen Person – bei der Staatsanwaltschaft Anzeige zu erstatten. Die zuständigen Staatsanwaltschaften seien über die im Brief erwähnten Fälle in Kenntnis gesetzt worden, erklärt die Bischofskonferenz.

Nach Abschluss der Voruntersuchung wird Bonnemain einen Untersuchungsbericht und die Akten an das Dikasterium für die Bischöfe in Rom übermitteln. Rom entscheidet dann über das weitere Vorgehen. Am 12. September soll eine Pilotstudie zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche der Schweiz öffentlich vorgestellt werden.

(sbk – sk)
 

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10. September 2023, 09:42