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D: „Ausschluss von AfD-Mitgliedern möglich“

Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller hält einen Ausschluss von AfD-Mitgliedern aus katholischen Verbänden rechtlich für möglich.

Allerdings müssten Satzungen und Wahlordnungen entsprechend verändert werden, sagte er am Wochenende dem BR. Er reagierte damit auf einen entsprechenden Vorschlag der Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp. Sie hatte vergangene Woche dem Münsteraner Portal kirche-und-leben.de gesagt, eine AfD-Mitgliedschaft sei aus ihrer Sicht mit der Übernahme eines Kirchenamtes unvereinbar.

Rechtlich könne jeder Verein Angehörigen dieser Partei nicht nur Ämter, sondern sogar die Mitgliedschaft verwehren, betonte Schüller. Denn in einem Verein bestehe immer Aufnahmefreiheit: „Und da könnten tatsächlich die katholischen Jugendverbände, aber auch Erwachsenenverbände eine Bestimmung aufnehmen, AfD-Mitglieder grundsätzlich nicht in Vereine aufzunehmen und auch wieder aus dem Verein auszuschließen.“

Irme Stetter-Karp (ZdK)
Irme Stetter-Karp (ZdK)

„Besser eine allgemeinere Formulierung“

Problematisch, so der Kirchenrechtler weiter, könne aber eine Satzungsänderung sein, die sich ausschließlich gegen die AfD richte. Besser wäre eine allgemeinere Formulierung, nach der Bewerber um die Aufnahme in einen katholischen Verein oder auch aktuelle Mitglieder nicht aufgenommen oder aus dem Verein entlassen werden können, „die sich vereinsschädigend im Sinne einer rassistischen, antisemitischen Äußerung verhalten“.

Stetter-Karp hatte erklärt, sie lehne die Übernahme von kirchlichen Laien-Ämtern durch AfD-Mitglieder ab. Denn es sei „eindeutig, dass antisemitische, rassistische, menschenverachtende Haltungen und Äußerungen keinen Platz in einer katholischen Organisation haben“. Allerdings müssten Satzungen und Wahlordnungen auf eine solche Ablehnung hin überprüft werden.

Eine der zentralen Figuren der AfD: Alice Weidel
Eine der zentralen Figuren der AfD: Alice Weidel

 

Kritik von „Christen in der AfD“

Der Münchner Jura-Professor Stefan Korioth erklärte im BR, die Kirche habe als religiöse Gemeinschaft durchaus die Möglichkeit, beim Zugang zu Ämtern auf Kompatibilität mit ihren Auffassungen zu achten: „Aber so pauschal vorzusortieren, ist nicht unproblematisch“. Die AfD sei keine verbotene Partei. Die Kirche spreche sogar die Empfehlung aus, sich politisch zu engagieren.

Heftige Kritik an Stetter-Karps Vorstoß kam von Mitgliedern der „Christen in der AfD“. Unter anderem erklärten sie, die AfD sei die einzige Partei, die sich „ohne Wenn und Aber für die christlichen Werte des Lebensschutzes zu Beginn und am Ende des menschlichen Lebens“ ausspreche. Zudem werde eine solche Ausgrenzung am Ende der Kirche schaden durch eine weitere Polarisierung.

(kna – sk)
 

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20. August 2023, 10:34