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Ukrainische Flüchtlinge in einem Zug in Polen Ukrainische Flüchtlinge in einem Zug in Polen  (DARRIN ZAMMIT LUPI)

D: Schutz für ukrainische Geflüchtete verlängern

Experten sind der Meinung, dass die rund vier Millionen ukrainischen Kriegsflüchtlinge in der Europäischen Union weiterhin besonderen Schutz genießen sollten.

„Die EU-Innenminister und -Innenministerinnen müssen diese Entscheidung nun möglichst schnell offiziell treffen, damit die Menschen mehr Sicherheit haben und die Behörden sich entsprechend vorbereiten können“, so der Verband Pro Asyl gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Alles andere als eine Verlängerung des temporären Schutzes für aus der Ukraine geflohene Menschen wäre angesichts der Entwicklung des Kriegs absurd."

Auch aus Deutschlands größter Ausländerbehörde in Berlin kommt die Forderung nach einem schnellen Entschluss. Laut ihrem Leiter Engelhard Mazanke wollten die Ukrainer nun wissen, wie es nach dem 4. März 2024 weitergehe. „Das ist auch nachvollziehbar, weil sie beispielsweise für einen Wohnberechtigungsschein eine Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr brauchen", so Mazanke.

Die Forderung kommt von allen Seiten

Ähnlich äußert sich der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags. „Die Städte brauchen schnell die Sicherheit, dass die Verlängerung der EU-Massenzustromrichtlinie kommt und Rechtssicherheit über den Aufenthaltsstatus der Geflüchteten aus der Ukraine schafft“, so Helmut Dedy im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Er forderte außerdem eine automatische Anpassung der Geldzuschüsse an die steigenden Flüchtlingszahlen und eine dauerhafte Finanzierung der Integrationskosten. Dabei betonte er die Bereitschaft der Städte, weiterhin Flüchtlinge aufzunehmen. Sie stießen allerdings zunehmend an ihre Grenzen.

Laut Dedy müsse nun „Schluss damit sein, dass wir uns bei der Flüchtlingsfinanzierung immer von einer temporären Lösung zur nächsten hangeln“. Eine solche Daueraufgabe wie die Versorgung von Geflüchteten bedürfe auch dauerhafter Finanzierung.

Die EU- „Richtlinie zum vorübergehenden Schutz“ trat nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine in Kraft. Mit dieser Richtlinie erhalten Menschen bei großen Fluchtbewegungen schnell und unbürokratisch Aufenthaltstitel. Bis zum 4. März ist sie noch in Kraft. Über eine weitere Verlängerung muss die EU noch beraten.

(kna – md)

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22. August 2023, 10:14