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Am 15. Juni sprach der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskij vor dem Schweizer Bundesparlament Am 15. Juni sprach der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskij vor dem Schweizer Bundesparlament 

Schweiz: Caritas fordert Verbesserung des Schutzstatus S

Während die Schweizer Behörden mit einem Evaluationsbericht eine positive Bilanz zum Schutzstatus S ziehen, fordert das katholische Hilfswerk Caritas gerade in Bezug auf die Existenzsicherung und die Lehren für die vorläufige Aufnahme Verbesserungen.

Im März 2022 hatte der Bundesrat (Schweizer Regierung) erstmals den Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine angewandt. Schon zu Beginn hat er eine Gruppe aus ehemaligen Exekutivpolitikern sowie dem früheren Staatssekretär für Migration eingesetzt, die zeitnah die Einführung des Schutzstatus beurteilen und daraus Empfehlungen ableiten soll. Ihr Bericht ist diese Woche erschienen. Er zeichnet grundsätzlich ein positives Bild über die Einführung und bestätigt vieles, was Caritas Schweiz bereits in ihrem Fazit nach einem Jahr Schutzstatus S im Februar 2023 festgehalten hat.

So sei die schnelle und pragmatische Erteilung des Schutzstatus und die Unterbringungen in Gastfamilien unerlässlich gewesen, um die Aufnahme der vielen Geflüchteten aus der Ukraine gut zu bewältigen.

Verschiedene Aufenthaltstitel bei ähnlichem Schutzbedarf

Der Bericht weise auf die Problematik hin, heißt es in einer Caritas-Mitteilung, und zwar dass Personen aus anderen Ländern wie etwa Afghanistan oder Syrien trotz vergleichbarem Schutzbedarf einen andern Aufenthaltstitel erhalten würden. Er hebe hervor, dass sich die mit der vorläufigen Aufnahme verbundenen Rechte stark von jenen beim Schutzstatus S unterscheiden. Caritas Schweiz teile diese Einschätzung und begrüße, dass Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider die Evaluationsgruppe beauftragt, dazu eine zusätzliche Analyse zu erstellen. Aus Sicht der Caritas gelte es dabei insbesondere die guten Erfahrungen mit Reisemöglichkeiten im Schengenraum und dem Familiennachzug zu berücksichtigen, die im Rahmen des Schutzstatus S gemacht wurden.

Mehr Handlungsbedarf als die Evaluationsgruppe sehe Caritas Schweiz bei der finanziellen Unterstützung. Ukrainische Schutzsuchenden sollten in ihren Integrationsbemühungen gleich gefördert werden wie andere Geflüchtete. Erstaunlich sei, dass sich der Bericht nicht zur Bemessung der Existenzsicherung äußere. Für Caritas sei es stoßend, dass die Schutzsuchenden aus der Ukraine keinen Zugang zur regulären Sozialhilfe hätten. Mit der aktuellen Asylsozialhilfe müssten sie deutlich unterhalb des Existenzminimums leben.

Der Bericht rege – so die Mitteilung des Hilfswerkes – eine Angleichung der Aufenthaltstitel an. Aus Sicht der Caritas müsse dies beinhalten, dass alle Schutzsuchenden, die von Gewalt- und Kriegssituationen fliehen mussten, einen Schutzstatus erhalten und über die gleichen Rechte verfügen. Dazu gehörten neben dem ordentlichen Familiennachzug und der Reisefreiheit im Schengenraum auch der Zugang zu Unterstützung im Rahmen der Integrationsagenda und zur regulären Sozialhilfe. Neben dem kollektiv vergebenen Schutzstatus S brauche es zusätzlich einen humanitären Schutzstatus, der individuell vergeben wird.

Rote Linien für eine Aufhebung des Schutzstatus

Der Bericht empfehle eine Aufhebung des Schutzstatus erst in Betracht zu ziehen, wenn es die Sicherheitslage erwiesenermaßen erlaube. Caritas Schweiz schlägt für eine solche Aufhebung rote Linien zu definieren. Mit Blick auf die Erfahrungen bei der Aufhebung der kollektiven Aufnahmen von bosnischen und kosovarischen Flüchtlingen Ende der 1990er Jahre waren das beispielsweise ein Friedensabkommen oder die Stationierung von Friedenstruppen.

Da sich dies noch nicht abzeichnet, braucht es Vorkehrungen, um für die Menschen Sicherheit und Perspektiven zu schaffen und sich von der alternativlosen Rückkehrorientierung zu verabschieden. Aus Sicht von Caritas Schweiz sei es daher sinnvoll, dass Personen nach zwei Jahren mit einem Schutzstatus S den Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Damit würde der Integrationsprozess gestärkt und den Menschen die Sicherheit gegeben, dass sie nicht von heute auf Morgen das Land verlassen müssten.

„Die Evaluation hat wichtige Erkenntnisse hervorgebracht. Es ist nun wichtig, die nötigen Verbesserungen in Angriff zu nehmen“, so Caritas-Schweiz abschließend.

(pm – mg)

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01. Juli 2023, 11:35