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Ein italienischer Polizist ermittelt gegen Besitzer pädopornographischer Inhalte Ein italienischer Polizist ermittelt gegen Besitzer pädopornographischer Inhalte 

D: Priester wegen Besitzes kinderpornographischer Dateien verurteilt

Der Fall eines Priesters, der wegen des Besitzes kinderpornographischer Dateien verurteilt wurde, wird durch das zuständige Bistum Osnabrück nach Rom weitergeleitet werden. Das gab das Bistum in einer Mitteilung am Mittwoch, dem Tag der Verurteilung durch das Amtsgericht der Stadt, bekannt.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Verurteilten im November 2021 Ermittlungen aufgenommen. Daraufhin habe der Priester Bischof Franz-Josef Bode über den Vorgang informiert, heißt es auf der Webseite des Bistums. Bischof Bode habe den Priester „umgehend vom Dienst“ suspendiert und zugleich eine kirchenrechtliche Voruntersuchung angeordnet. Auch die zuständige Kurieneinrichtung, also das Dikasterium für die Glaubenslehre, sei in diesem Zusammenhang informiert worden.

Sobald das Urteil rechtskräftig werde und das staatliche Verfahren somit abgeschlossen sei, würden „im Rahmen der kirchlichen Verfahrensordnung sämtliche Informationen an das Glaubensdikasterium übermittelt“, heißt es weiter. Dort werde über den weiteren kirchlichen Verfahrensweg entschieden, während der Priester weiterhin von allen Aufgaben entpflichtet bleibe.

Freiheitsstrafe auf Bewährung

Wegen des Besitzes von Kinderpornos war ein ehemaliger Osnabrücker Pfarrer am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, verurteilt worden. Zudem muss der 58-Jährige 10.000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Das Amtsgericht Osnabrück befand den katholischen Priester für schuldig, sich insgesamt 6.600 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt beschafft und gespeichert zu haben. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Berufung eingelegt werden, erst danach ist es rechtskräftig. Der Angeklagte verzichtete darauf; die Staatsanwaltschaft will dies noch prüfen.

Als strafmildernd wertete die Vorsitzende Richterin die Tatsache, dass sich der Angeklagte von Beginn an als umfassend geständig gezeigt habe. Zudem sehe er seine Schuld ein und habe sich in psychotherapeutische Behandlung begeben. Diese Beratung muss er laut Urteil fortsetzen und zudem eine Männerberatungsstelle aufsuchen, um Strategien gegen mögliche Wiederholungstaten zu entwickeln.

Die Vernehmung des Priesters fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Gericht folgte damit einem Antrag des Verteidigers, wonach der Schutz der Intimsphäre des Angeklagten höher zu bewerten sei als das öffentliche Interesse. Zeugen und Gutachter waren nicht geladen.

Nicht selbst tätig geworden

Die polizeilichen Ermittlungen, so das Gericht, hätten ergeben, dass der Priester nicht selbst an der Herstellung von Missbrauchsdarstellungen mitgewirkt und auch keine Dateien weitergegeben habe, so die Richterin weiter. Ebenso wenig gebe es Hinweise, dass der Angeklagte anderweitig missbräuchliche Taten begangen habe.

Die zuständige Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft in Hannover hatte im November vergangenen Jahres einen Hinweis erhalten, wonach der damalige Osnabrücker Gemeindepfarrer möglicherweise im Besitz kinderpornografischer Dateien sei. Bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmten Ermittler daraufhin Computer, Handys und Tablets sowie externe Datenträger. Nach Sichtung der Dateien erhob die Staatsanwaltschaft Anklage.

(pm/kna - cs)

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27. Oktober 2022, 11:19