Suche

Kölner Dom Kölner Dom 

D: Missbrauchsopfer verklagt Erzbistum Köln auf Schmerzensgeld

Ein Missbrauchsbetroffener hat das Erzbistum Köln auf 725.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Der Institution wird eine Mitschuld vorgeworfen.Amtsträger hätten zu wenig zur Verhinderung der Taten getan.

Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, begrüßte den Schritt. „Natürlich dient es dazu, eine Rechtsklarheit zu haben: Gibt es einen Anspruch wegen Amtspflichtverletzungen?", sagte sie im Interview des WDR. Die Betroffenenorganisation Eckiger Tisch sprach von einer möglichen Wendemarke. Demnächst könne es „eine Welle von Verfahren gegen Bistümer und Ordensgemeinschaften" geben, sagte Sprecher Matthias Katsch. Entscheidend werde jedoch sein, ob sich die Politik für Wiedergutmachungen einsetze.

„Für die Betroffenen sexueller Gewalt geht es nicht nur ums Geld, sie wollen endlich gehört und gesehen werden“

„Je nach dem, was das Landgericht Köln entscheidet, herrscht zumindest für die Zukunft Klarheit über die Haftungsmaßstäbe, übrigens nicht nur in der katholischen Kirche", sagte der Kölner Staatsrechtslehrer Stephan Rixen auf Anfrage der Katholischen Nachrichtenagentur. Das habe eine vorbeugende Wirkung, vor allem, wenn es finanziell weh tue. „Für die Betroffenen sexueller Gewalt geht es nicht nur ums Geld, sie wollen endlich gehört und gesehen werden", betonte Rixen zugleich. Das Erzbistum selbst wollte zunächst keine Stellung beziehen, da ihm die Klage noch nicht zugegangen sei.

Hintergrund

Der Kläger, langjähriger Pastoralreferent im Erzbistum Köln, ist Medienberichten zufolge als Messdiener in den 1970er-Jahren mehrere hundert Male von einem mittlerweile verstorbenen Priester sexuell missbraucht worden. Der Fall kommt auch in dem Aufarbeitungsgutachten vor, das die Kanzlei Gercke Wollschläger im Auftrag des Erzbistums Köln erstellte. Demnach wurden der Erzdiözese erstmals 1980 Vorwürfe gegen den Priester bekannt, die dieser einräumte. Nach einer Therapie arbeitete er ab Dezember 1982 wieder als Pfarrer. Trotz wiederholter Anschuldigungen durfte der Mann erst ab 2014 keine priesterlichen Aufgaben mehr ausüben und Kindereinrichtungen des Erzbistums nicht mehr betreten. Zudem musste er 15.000 Euro Strafe zahlen. Die neu gegründete Interventionsstelle der Erzdiözese machte den Fall 2016 bekannt, um weitere mögliche Opfer zu finden. Im Dezember 2018 meldete das Erzbistum die Vorwürfe zudem an die Staatsanwaltschaft. Die Gutachter kamen zu dem Schluss, dass der damalige Kölner Erzbischof Joseph Höffner (1906-1987) sowie sein Generalvikar Norbert Feldhoff 1980 nicht konsequent genug den Verdachtsfällen nachgingen und sich nicht genug um die Opfer kümmerten.Auch hätte die Meldung an die Staatsanwaltschaft früher erfolgen können.

(kna – schw)
 

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

06. August 2022, 11:47