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Finanzminister Lindner (FDP) Finanzminister Lindner (FDP) 

D: „Seelsorgliche Gründe sind keine Allerweltsgründe“

Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Annette Kurschus, hat sich in die Debatte um die kirchliche Hochzeit von Finanzminister Christian Lindner auf Sylt eingeschaltet.

Zunächst einmal gratuliere sie Lindner und seiner Frau, der Journalistin Franca Lehfeldt. Das sagt Kurschus in einem Gespräch mit dem „Westfalen-Blatt“, das an diesem Montag veröffentlicht wurde. „Ich wünsche den beiden, dass sie glücklich bleiben und dass ihre Liebe, die jetzt so im Rampenlicht steht, im grauen Alltag Bestand hat.“

Allerdings zeigt sich die Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen unglücklich über den Eindruck, man könne kirchlich heiraten, auch wenn beide Partner aus der Kirche ausgetreten sind. „Die Pfarrerin in Keitum hat entschieden, die beiden zu trauen, und ich muss ihr vertrauen, dass sie dies nach dem Gespräch mit dem Paar nach reiflichem Nachdenken getan hat“, so Kurschus.

Kurschus im Juni bei einem Rom-Besuch
Kurschus im Juni bei einem Rom-Besuch

„Sonderangebote für Reiche und Wichtige zu machen ist nicht unser Ding“

„Ein solches Gespräch unterliegt der seelsorglichen Verschwiegenheit. Wir wissen nicht, was Herr Lindner und Frau Lehfeldt erklärt haben. ‚Seelsorgliche Gründe‘ sind allerdings keine Allerweltsgründe. Es wäre verantwortungslos, sie zu banalisieren. Sonderangebote für Reiche und Wichtige zu machen ist nicht unser Ding und wird es auch nie sein.“

Verstimmt ist Kurschus auch darüber, dass manche Medien jetzt von einer „Lindner-Zeremonie“ sprächen, wo es doch in Wirklichkeit um einen Gottesdienst gehe. Die EKD-Ratsvorsitzende bekräftigte, nach geltender Rechtslage könnten aus der Kirche Ausgetretene nicht kirchlich heiraten. Sie selbst würde ein solches Paar nicht trauen, weil sie sich da „an die Ordnung unserer Kirche gebunden“ sehe. „Es gibt aber einzelne Fälle, in denen eine Pfarrperson aus besonderen seelsorglichen Gründen davon abweicht und dies mit ihrem Gewissen vertritt.“ Solche seelsorgliche Gründe müssten allerdings „schwerwiegend“ sein.

(westfalen-blatt – sk)
 

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11. Juli 2022, 10:24