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Landgericht Köln Landgericht Köln 

D: Geständnis des Priesters U.

Der wegen Missbrauchs angeklagte Priester U. aus dem Erzbistum Köln hat mindestens einen Teil der Vorwürfe gegen ihn zugegeben.

Der Pfarrer hatte am Montag in nicht öffentlicher Sitzung am Landgericht Köln ein Geständnis abgelegt, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann am Dienstag während des laufenden Prozesses. Ob U. alle Teile der Anklage gestand und ob er auch weitere Vorwürfe von Zeuginnen einräumte, wollte Kaufmann auf Nachfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) nicht beantworten.

Vorwürfe von mindestens zwei Zeuginnen eingeräumt

Während der Verhandlung am Dienstag wurde offenbar, dass U. die Vorwürfe von mindestens zwei Zeuginnen eingeräumt hatte. Die Mutter einer dieser Zeuginnen berichtete dem Gericht von einem Anruf, den sie vor einigen Wochen vom Verteidiger des Geistlichen, Rüdiger Deckers, erhalten habe. Dieser habe ihrer Tochter geraten, sich einen Anwalt zu nehmen, da sie bei der polizeilichen Vernehmung die Unwahrheit gesagt habe. Sie habe diesen Anruf als Einschüchterung empfunden, so die Mutter. Richter Kaufmann erklärte daraufhin, dass der Angeklagte die Vorwürfe eingeräumt habe. Die mutmaßliche Betroffene war zum Tatzeitpunkt um das Jahr 2010 etwa zehn Jahre alt.

Die Mutter, ihr Mann und ihre Töchter lernten U. etwa 2001 kennen und freundeten sich mit ihm an. Die Familie kommt aus Gummersbach, wo der Geistliche bis 1991 als Kreisjugendseelsorger tätig war. Später wechselte er nach Wuppertal, wo die Töchter nach Aussage der Mutter regelmäßig im Pfarrhaus übernachteten. Schließlich ging U. nach Zülpich, wo er sich ein Haus kaufte. Der Mutter zufolge finanzierte ein weiterer Priester - Michael E. - einen eigenen Wohnbereich im Garten. Der krebskranke E. habe dort seinen Lebensabend verbringen wollen, sei jedoch nie eingezogen. Gegen E. gibt es ebenfalls Missbrauchsvorwürfe.

Urteil am 24. Februar erwartet

Der ehemalige Pfarrer U. steht seit November vor Gericht, weil er in den 1990er-Jahren seine drei minderjährigen Nichten zum Teil schwer missbraucht und sich 2011 an einem elfjährigen Mädchen vergangen haben soll. In dem Prozess wurde offenbar, dass es mindestens vier weitere mutmaßliche Opfer gibt. Deren nicht verjährte Vorwürfe sollen in den laufenden Prozess eingeführt werden. Die entsprechende Nachtragsklage soll die Staatsanwaltschaft bis zum 8. Februar vorlegen. Am 16. und 17. Februar folgen die Plädoyers, am 24. Februar soll das Urteil verkündet werden. Am Dienstag sagte zudem der Neusser Kreisdechant Hans-Günther Korr aus, der 1991 U.s Nachfolger als Kreisjugendseelsorger in Gummersbach wurde.

Weitere Zeugen werde das Gericht nicht mehr vernehmen, erklärte Richter Kaufmann. Er riet dem Angeklagten eindringlich, dem Gericht die Namen von noch unbekannten möglichen Geschädigten zu nennen. U. solle „wenigstens einmal“ über seinen Schatten springen und mutmaßlichen Betroffenen helfen, als solche anerkannt zu werden.

Vorige Woche wurde U. im Gerichtssaal überraschend in Untersuchungshaft genommen. Einige Vorwürfe bezögen sich auf die jüngere Vergangenheit, weshalb Wiederholungsgefahr bestehe, hieß es zur Begründung.

(kna – pr)

 

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02. Februar 2022, 10:37