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Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf  

D: Bischof Kohlgraf unterschreibt „Frankfurter Erklärung“ nicht

Mit Blick auf die „Frankfurter Erklärung“ hat Bischof Peter Kohlgraf davor gewarnt, Ergebnisse des Synodalen Weges vorwegzunehmen. Ähnlich äußerte er sich in Bezug auf einen Vorstoß von Generalvikaren in Deutschland, die eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechtes hinsichtlich sexueller Orientierung einfordern.

„Wenn jetzt vor Abschluss dieser Beratungen und geistlicher Prozesse Erklärungen das Ende und Ergebnis im Grunde vorwegnehmen, nehmen wir den Synodalen Weg nicht mehr wirklich ernst“, schreibt der Mainzer Bischof in einer Stellungnahme von diesem Mittwoch, in der er auf die „Frankfurter Erklärung“ Bezug nimmt: „Wenn ich jetzt Selbstverpflichtungen vor Abschluss der Beratungen abgebe, muss aus meiner Sicht nicht weiter debattiert werden. Daher werde ich die ,Frankfurter Erklärung‘ nicht unterschreiben.“

Nicht absehbar einlösbare Versprechen

Es gebe zudem „Selbstverpflichtungen, die in letzter Konsequenz erst eingelöst werden können, wenn die Weltkirche, sprich der Papst, diese Anliegen aufgreift und freigibt, vielleicht sogar ein Konzil", gab Kohlgraf zu bedenken. „Jetzt aber Versprechen abzugeben, die ich in absehbarer Zeit nicht werde einlösen können, scheint mir problematisch."

Die so genannte „Frankfurter Erklärung" tritt in Form einer Selbstverpflichtung gegen Machtmissbrauch und Diskriminierung in der Kirche an - Themen, über die auch im Rahmen des Synodalen Weges gesprochen wird. Die von einzelnen Synodalen initiierte Internet-Petition wird vom Präsidium des Synodalen Weges und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) mitgetragen und wurde auch vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, unterzeichnet. Anliegen ist, mehr Gläubige in den kirchlichen Reformprozess einzubeziehen. Über die Synodalversammlung hinaus solle das Reformvorhaben „in die Gemeinden, in die pastoralen Räume, in Schulen und kirchliche Einrichtungen" gelangen, so die Unterstützer.

Forderungen, die einer Reflexion bedürfen

Kohlgraf äußerte sich weiter zum jüngsten Vorstoß von elf Generalvikaren, die gefordert hatten, es dürfe für kirchliche Mitarbeiter in gleichgeschlechtlicher Ehe oder ziviler Wiederheirat bei zugleich kirchenrechtlich gültiger Ehe keine arbeitsrechtlichen Sanktionen der Kirche geben. Auch hier sieht Kohlgraf „die Gefahr, dass vorschnell Forderungen aufgestellt werden, die einer gründlicheren Reflexion bedürfen“. Der Mainzer Bischof spricht sich selbst durchaus für eine Neubewertung von Homosexualität von Seiten der katholischen Kirche aus – auch im Arbeitsrecht. Solche Schritte dürften aber nicht vorweggenommen werden, so Kohlgraf, der differenziert:

„Meine Position zu dem Thema habe ich bereits mehrfach dargelegt; ich kann mich jedoch nicht der Haltung anschließen, dass jeder Aspekt des Privatlebens ohne dienstrechtliche Relevanz sei – wie es zumindest in manchen öffentlichen Beiträgen rezipiert wird. Aus meiner Sicht bedarf es einer sorgfältigen Überarbeitung des Arbeitsrechts, die unseren Mitarbeitenden Klarheit und Rechtssicherheit schafft. Um diese Anliegen zu unterstützen, beteilige ich mich gerne weiterhin mit viel Engagement am Synodalen Weg.“

In einem Offenen Brief vom 14. Februar 2022 hatten elf Generalvikare auf die Coming-Out-Aktion kirchlicher Mitarbeiter „Out in Church“ sowie auf den Handlungstext des Synodalen Wegs „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ reagiert.

(pm – pr)

 

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16. Februar 2022, 12:00